Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch
Typische Herausforderungen
Bei der Vermietung tauchen steuerlich immer wieder dieselben Fragen auf. Wir kennen Sie aus der Praxis.
Zwei Prozent, drei Prozent oder degressiv? Wer den falschen Satz ansetzt oder die Kaufpreisaufteilung verschenkt, zahlt jahrzehntelang zu viel.
Wer in den ersten drei Jahren nach dem Kauf zu viel saniert, muss die Kosten über Jahrzehnte abschreiben statt Sie sofort abzuziehen.
Die Wohnung günstig an die Tochter vermieten klingt gut. Fällt die Miete zu niedrig aus, streicht das Finanzamt Ihre Werbungskosten zusammen.
Typische Situationen
Unsere Lösung
Mehr Zeit zurückgewinnen
Mehr Steuererstattung herausholen
Rechtsicher & entspannt
Unsere leistungen
Von der Steuererklärung bis zum Jahresabschluss bekommen Sie alles aus einer Hand. Wir kümmern uns um die Zahlen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Anlage und Steuererklärung
Wir erfassen Mieteinnahmen, Werbungskosten und Finanzierungszinsen vollständig und geben fristgerecht für Sie ab.
Abschreibung optimal nutzen
Wir prüfen die Kaufpreisaufteilung, den richtigen Satz und ob sich eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen lässt.
Kaufen, verkaufen, vererben
Wir rechnen Zehnjahresfrist, Sanierungsgrenze und Schenkung durch, bevor Sie etwas unterschreiben.
Bescheide und Finanzamt
Wir prüfen jeden Steuerbescheid, legen Einspruch ein, wenn es sich lohnt, und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt.
Renovieren ohne Steuerfalle
In den ersten drei Jahren nach Kauf gilt die 15-Prozent-Grenze. Wir planen Ihre Sanierung so, dass die Kosten sofort abziehbar bleiben.
Grundsteuer nach der Reform
Wir prüfen Ihren Grundsteuerbescheid, legen bei zu hohen Werten Einspruch ein und rechnen die Umlage auf Ihre Mieter korrekt.
Möbliert und auf Zeit vermietet
Airbnb, Monteurzimmer, möblierte Wohnung: Wir klären Umsatzsteuer, Gewerblichkeit und Werbungskosten, bevor das Finanzamt fragt.
Privatvermögen oder GmbH
Ab einer gewissen Größe lohnt die vermögensverwaltende GmbH. Wir rechnen die erweiterte Kürzung durch und sagen auch, wann nicht.
Photovoltaik auf dem Dach
Seit 2023 sind viele Anlagen steuerfrei gestellt, aber längst nicht alle. Wir prüfen Ihre Anlage und ordnen die Erträge richtig ein.
Denkmal und Sanierungsgebiet.
Für geschützte Objekte gibt es erhöhte Abschreibungen. Wir prüfen die Bescheinigung und setzen die Beträge über die volle Laufzeit an.
Warum wir?
So arbeiten wir
So läft die Zusammenarbeit ab
Bereit? Wir übernehmen den Wechsel —
Sie lehnen sich zurück.
die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann
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Unser Anspruch
"Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben
Manfred Breitenbach
Gesellschafter | Geschäftsführer