Steuer­beratung, für Forstwirtschaft

Schadholz, Kalamitätsnutzung und die Frage der Gewinnermittlung. Der Wald hat seine eigenen Steuerregeln. Wir kennen Sie und sprechen die Sprache der Branche, nicht nur die des Gesetzbuchs.

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Typische Herausforderungen

Kennen Sie folgende Probleme?

In der Forstwirtschaft tauchen steuerlich immer wieder dieselben Fragen auf. Wir kennen Sie aus der Praxis.

Schadholz falsch versteuert

Für Kalamitätsholz gelten ermäßigte Steuersätze. Wer den Schaden nicht rechtzeitig meldet, verschenkt diesen Vorteil und zahlt den vollen Satz.

Berater kennt den Wald nicht

Ein Berater ohne Forsterfahrung übersieht die Besonderheiten der Branche. Bei der pauschalen Gewinnermittlung bleibt dann oft Geld liegen.

Übergabe zu spät geplant

Ein Forstbetrieb kann weitgehend steuerfrei übergeben werden. Wer jedoch nicht rechtzeitig plant, riskiert den Verlust dieser Steuervorteile.

Typische Situationen

Wann sich ein spezialisierter Berater lohnt

Der Wald hat eigene Regeln. Für außerordentliche Holznutzungen gilt der halbe Steuersatz, für Kalamitätsnutzungen durch Sturm oder Käfer sogar nur ein Viertel des durchschnittlichen Satzes. Voraussetzung ist, dass Sie den Schaden vor der Aufarbeitung beim Finanzamt melden. Bei der Gewinnermittlung können kleinere Betriebe bis 50 Hektar pauschal rechnen und 55 Prozent der Einnahmen aus dem eingeschlagenen Holz als Betriebsausgaben ansetzen. Solche Vorteile nutzt nur, wer Sie kennt. Genau da setzen wir an.

Auch bei der Umsatzsteuer gilt im Forst eine Sonderregel. Über die Durchschnittssatzbesteuerung rechnen viele Betriebe pauschal ab, für forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit 5,5 Prozent, solange der Umsatz unter 600.000 Euro bleibt. Das große Thema ist aber die Nachfolge. Ein Forstbetrieb lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 oder sogar 100 Prozent steuerfrei übergeben. Wer früh plant, sichert den Wald für die nächste Generation. Wir begleiten Sie dabei.

Betriebsübergabe

Wir strukturieren Ihre Nachfolge vorausschauend und nutzen gesetzliche Verschonungsregelungen, damit Ihr Betrieb weitgehend steuerfrei an die nächste Generation übergeht.

 

Waldverkauf

Wir ermitteln die steuerlichen Auswirkungen im Vorfeld und optimieren die anfallenden Gewinne aus der Veräußerung Ihrer forstwirtschaftlichen Flächen.

 

Waldförderung

Wir unterstützen Sie dabei, forstwirtschaftliche Subventionen und Zuschüsse rechtssicher zu beantragen und steuerlich korrekt zu erfassen.

 

Buchführungspflicht

Wir begleiten Sie beim reibungslosen Wechsel in die doppelte Buchführung, sobald Ihr Betrieb die gesetzlichen Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreitet.

In unserem Team steht eine Beraterin, die als Diplomingenieurin für Agrarwissenschaften die Abläufe von Forstbetrieben aus der Praxis kennt. Wir sprechen die Sprache der Branche und fangen nicht bei null an. So bringen wir Ihre Zahlen sicher durch. Verschenken Sie keine Steuern.

Unsere Lösung

So helfen wir Ihnen — konkret und messbar

Sie kümmern sich um Ihren Wald. Wir sorgen dafür, dass Schadholz richtig versteuert wird, die Gewinnermittlung passt und die Übergabe vorbereitet ist. Mit einer Beraterin, die die Branche aus der Praxis kennt.

  • Steuersatz bei Kalamität: Für Kalamitätsholz über dem Nutzungssatz gilt nur ein Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes. Vorausgesetzt, der Schaden wird rechtzeitig gemeldet.
  • Schnell für Sie da: Feste Bezugsperson, kein Callcenter. Auf Anfragen antworten wir werktags in der Regel innerhalb von 24, spätestens 48 Stunden.
  • Ingenieurin für Agrar: Eine Beraterin bringt als Diplomingenieurin für Agrarwissenschaften echtes Praxiswissen über Forstbetriebe mit.
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Rechtssicher & entspannt

Unsere leistungen

Was wir für Sie leisten

Vom kleinen Waldstück bis zum größeren Forstbetrieb: Wir übernehmen die laufenden Zahlen, die Umsatzsteuer und die Gewinnermittlung und planen die Übergabe, damit Sie sich um den Wald kümmern können.

Pauschal nach § 51 oder als Einnahmenüberschussrechnung, je nachdem, was für Ihren Betrieb günstiger ist.

Wir trennen ordentliche und außerordentliche Nutzung und sichern Ihnen die ermäßigten Steuersätze.

Durchschnittssatzbesteuerung oder Regelbesteuerung, wir prüfen, was sich für Ihren Betrieb rechnet.

Wir nutzen die Verschonung für Betriebsvermögen und planen die Übergabe an die nächste Generation.

Der Verzicht auf die Pauschalierung bindet Sie fünf Jahre. Wir rechnen vorher durch, ob sich der Wechsel für Ihren Betrieb trägt.

Pacht, Eigenbetrieb oder Beteiligung: Jede Variante verschiebt Ihre Einkünfte. Wir prüfen, was zu Ihrem Betrieb passt.

Beim Verkauf oder der Überführung ins Privatvermögen werden stille Reserven frei. Wir prüfen die Rücklage nach § 6b EStG.

Agrarförderung, Ausgleichszulagen und Zuschüsse wirken auf Gewinn und Umsatzsteuer. Wir erfassen sie richtig und melden fristgerecht.

Eine unserer Beraterinnen ist Diplom-Ingenieurin für Agrarwissenschaften. Sie kennt die Abläufe im Betrieb, nicht nur die Paragrafen.

Aushilfen und Erntehelfer korrekt abgerechnet und gemeldet, auch wenn es zur Saison einmal schnell gehen muss.

Warum wir?

Der Unterschied liegt im Detail

Lohn ist mehr als eine Zahl im Programm. Diese fünf Punkte machen bei uns den Unterschied.

KRITERIUM

ANDERE KANZLEIEN

BREITENBACH & ZIMMERMANN

Erreichbarkeit

Aktualität

Prüfungssicherheit

Entlastung

Proaktivität

So arbeiten wir

Modern. Flexibel.
 Auf Augenhöhe.

Belege und Abrechnungen laufen bei uns digital. Auf einen festen Ansprechpartner, der den Wald versteht, müssen Sie deshalb trotzdem nicht verzichten.

Digital & Sicher

Belege einfach hochladen
 Rechnungen und Belege laufen über DATEV Unternehmen online. Die Originale bleiben bei Ihnen im Betrieb.

Branchennah

Wir kennen den Wald
Mit einer Diplomingenieurin für Agrarwissenschaften im Team verstehen wir die Abläufe von Forstbetrieben aus der Praxis.

Persönlich

Feste Bezugsperson
Ein Mensch, der Ihren Betrieb kennt, kein wechselndes Callcenter. Bei kniffligen Fragen schaut das Team gemeinsam drauf.

So läft die Zusammenarbeit ab

In 4 Schritten zu
Ihrer neuen Kanzlei

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir schauen uns Ihren Betrieb an und klären, wo es hakt.

2

Wechsel und Analyse

Wir übernehmen die Übergabe vom alten Anbieter und prüfen Ihre Abrechnungen.

3

Digital einrichten

Wir richten DATEV Unternehmen online ein, Stunden und Belege laufen künftig digital.

4

Laufende Betreuung

Lohn, Meldungen und ein fester Ansprechpartner, Monat für Monat.

Bereit? Wir übernehmen den Wechsel —
Sie lehnen sich zurück.

die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann

Eine große Kanzlei, die sich wie ein kleines Büro anfühlt

Breitenbach & Zimmermann gibt es seit 1979. Aus einem kleinen Kölner Büro ist ein Verbund mit Standorten in Köln und Zeitz geworden. Bei uns arbeiten sechs Steuerberaterinnen und Steuerberater, die allermeisten unserer Mitarbeiter haben wir selbst ausgebildet.

Wir betreuen vor allem kleine und mittelständische Betriebe und verstehen uns als Coach an Ihrer Seite. Sie bekommen die fachliche Breite einer großen Kanzlei und trotzdem die freundliche Atmosphäre eines Familienbetriebes. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland.

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Jahre Erfahrung

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Mandanten bundesweit

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Google Bewertungen

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Standorte

Unser Anspruch

"Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben

Manfred Breitenbach

Gesellschafter | Geschäftsführer

Mandantenstimmen

4,6 von 5 Sternen
auf Google

Häufige Fragen

FAQ: Rund um das Thema
Forstwirtschaft

Wie wird Schadholz aus Sturm oder Käferbefall besteuert?

Günstiger als normales Holz. Für außerordentliche Holznutzungen gilt der halbe durchschnittliche Steuersatz, für Kalamitätsnutzungen über dem Nutzungssatz sogar nur ein Viertel. Voraussetzung ist, dass Sie den Schaden vor der Aufarbeitung beim Finanzamt melden und die Mengen getrennt nachweisen. Wir übernehmen die Meldung und die Abgrenzung für Sie.

Wenn Ihre Forstfläche 50 Hektar nicht übersteigt und keine Buchführungspflicht besteht, ja. Dann dürfen Sie pauschal 55 Prozent der Einnahmen aus eingeschlagenem Holz als Betriebsausgaben ansetzen, bei Holz auf dem Stamm 20 Prozent. Das spart Aufwand und ist oft günstig. Wir prüfen, ob die Pauschale für Sie das Beste ist.

Viele Betriebe nutzen die Durchschnittssatzbesteuerung. Für forstwirtschaftliche Erzeugnisse setzen Sie dann pauschal 5,5 Prozent an, für die übrigen Umsätze gilt 2026 ein Satz von 7,8 Prozent. Das ist möglich, solange Ihr Umsatz im Vorjahr unter 600.000 Euro lag. Wir rechnen durch, ob sich die Pauschalierung für Sie lohnt.

Solange Sie eigenes Holz erzeugen und verwerten, bleibt es Forstwirtschaft. Kaufen Sie in größerem Umfang fremde Erzeugnisse zu oder erbringen viele Dienstleistungen für Dritte, kann die Tätigkeit ins Gewerbe kippen und Gewerbesteuer auslösen. Wir behalten die Grenze für Sie im Blick und gestalten rechtzeitig.

Der Kaufpreis wird aufgeteilt. Der Anteil für Grund und Boden ist oft steuerlich neutral, der stehende Aufwuchs, also der Baumbestand, ist ein eigenes Wirtschaftsgut und der Gewinn daraus steuerpflichtig. Die Aufteilung entscheidet über Ihre Steuer. Wir setzen Sie sachgerecht an und dokumentieren Sie sauber.

In aller Regel ja. Die Prämie von bis zu 100 Euro je Hektar und Jahr ist eine Betriebseinnahme und gehört in die Gewinnermittlung. Viele Waldbesitzer wissen das nicht und geben sie nicht an. Wir erfassen die Förderung richtig und klären die Behandlung im Einzelfall mit dem Finanzamt.

Über die Verschonung für Betriebsvermögen. Ein Forstbetrieb kann zu 85 Prozent steuerfrei übergehen, bei längerer Bindung sogar zu 100 Prozent. Voraussetzung sind Behaltensfristen und weitere Bedingungen. Wer früh plant, sichert den Wald für die nächste Generation. Wir begleiten die Übergabe von Anfang an.

STANDORTE

Wir sind für Sie da.

In unseren Büros bekommen Sie Ihren Steuerberater auch zu Gesicht. Wir beraten Sie persönlich in Köln und in Zeitz, auf Wunsch auch per Video.

Kontakt

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