Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wer früh überträgt, zahlt weniger. Wir rechnen aus, was ein Erbe oder eine Schenkung kostet, und zeigen Ihnen, wie Sie Freibeträge über die Jahre mehrfach nutzen.

Erstberatung

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Kostenloses Erstgespräch. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Typische Herausforderungen

Kennen Sie diese Probleme?

Beim Thema Erben und Schenken wird selten früh gesprochen. Diese drei Punkte kosten am Ende Geld.

Freibeträge verfallen ungenutzt

Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer erst im Erbfall handelt, hat diese Chance oft mehrfach verstreichen lassen.

Die Immobilie treibt den Wert hoch

Grundstücke werden nach festen Verfahren bewertet, oft höher als gedacht. Ohne Prüfung zahlen Erben schnell auf einen zu hohen Wert.

Die Frist läuft schon

Erwerb und Schenkung müssen dem Finanzamt binnen drei Monaten angezeigt werden. Viele erfahren davon erst, wenn Post kommt.

Typische Situationen

Wann Sie mit uns sprechen sollten

Am meisten bewegen lässt sich, solange alle Beteiligten noch entscheiden können. Jedem Kind stehen gegenüber jedem Elternteil 400.000 Euro Freibetrag zu, Ehegatten haben 500.000 Euro, Enkel in der Regel 200.000 Euro. Diese Beträge leben alle zehn Jahre wieder auf. Wer sein Vermögen in zwei oder drei Schritten überträgt, kann dieselben Freibeträge also mehrfach nutzen, statt sie im Erbfall nur einmal zu bekommen.

Besonders wichtig wird die Planung bei Immobilien und Betrieben. Das selbst genutzte Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei auf Ehegatten oder Kinder übergehen. Für Betriebsvermögen gibt es weitgehende Verschonungsregeln, die aber an Bedingungen geknüpft sind, etwa an den Erhalt von Arbeitsplätzen über mehrere Jahre. Wer diese Bedingungen kennt, kann sie einhalten. Wer sie nicht kennt, verliert die Begünstigung rückwirkend.

Vermögens­übertragung

Wir gestalten Ihre Schenkungen vorausschauend, damit Sie steuerliche Freibeträge zu Lebzeiten optimal und rechtssicher ausnutzen.

Erbschaftsteuer

Wir übernehmen die komplette Erklärung für Sie und prüfen den vom Finanzamt ermittelten Wertansatz konsequent zu Ihren Gunsten.

Immobilien­übertragung

Wir entwickeln ein steueroptimales Konzept, um Ihr Haus oder Grundstück sicher und kostengünstig in der Familie zu halten.

Unternehmens­nachfolge

Wir begleiten die Übergabe Ihres Betriebs an die nächste Generation für einen steuerlich und finanziell reibungslosen Ablauf.

Internationales Erbe

Wir navigieren Sie sicher durch die komplexen steuerlichen Anforderungen bei grenzüberschreitenden Vermögenswerten oder Erbfällen.

Erben und Schenken ist selten nur eine Steuerfrage. Häufig hängt eine Regelung im Testament daran oder die Frage, wer den Nachlass später abwickelt. Wir denken beides zusammen und arbeiten bei rechtlichen Fragen mit Ihrem Notar oder Anwalt zusammen.

Unsere Lösung

So planen wir die Übertragung mit Ihnen

Zuerst schauen wir, was überhaupt da ist und wer es einmal bekommen soll. Daraus rechnen wir verschiedene Wege durch und zeigen, was jeder davon kostet.

500.000 €

Freibetrag für Ehegatten

Kinder haben 400.000 Euro je Elternteil, Enkel meist 200.000 Euro. Alle zehn Jahre stehen die Beträge erneut zur Verfügung.

0 Monate

Frist zur Anzeige

So schnell müssen Erwerb oder Schenkung beim Finanzamt angezeigt werden, auch wenn am Ende gar keine Steuer anfällt.

0 Std.

Rückmeldung werktags

Auf Anfragen antworten wir werktags in der Regel innerhalb von 24, spätestens 48 Stunden. Gerade im Erbfall zählt Tempo.

Unsere Leistungen

Was wir konkret für Sie tun

Von der ersten Übersicht bis zur fertigen Erklärung: Wir begleiten Übertragungen zu Lebzeiten und wickeln Erbfälle steuerlich ab, samt aller Fristen und Nachweise.

Wir erfassen den Nachlass, bewerten ihn und geben die Erklärung fristgerecht beim Finanzamt ab.

Auch Schenkungen sind anzuzeigen. Wir übernehmen Anzeige und Erklärung, damit keine Frist reißt.

Wir planen Übertragungen so, dass die Zehnjahresfristen mehrfach greifen und Ihnen keine Freibeträge verfallen.

Wir prüfen den Wertansatz des Finanzamts und setzen bei Bedarf ein Gutachten dagegen.

Wir prüfen die Verschonungsregeln und die Bedingungen, die Sie danach einhalten müssen.

Wir klären, unter welchen Voraussetzungen die Begünstigung für das selbst genutzte Haus greift.

Übertragen und trotzdem abgesichert bleiben, etwa über Nießbrauch oder Wohnrecht.

Wir kontrollieren Bewertung und Steuerklasse und legen Einspruch ein, wenn etwas nicht stimmt.

Wir klären, welches Land besteuern darf und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.

Wir rechnen durch, was Ihre Regelung steuerlich bedeutet, bevor sie beim Notar landet.

Warum wir?

Der Unterschied liegt im Detail

Beim Erben zählt Erfahrung mehr als jede Broschüre. Diese fünf Punkte machen bei uns den Unterschied.

KRITERIUM

ANDERE ANBIETER

BREITENBACH & ZIMMERMANN

Zeitpunkt

Bewertung

Umfang

Abstimmung

Erreichbarkeit

So arbeiten wir

Digital, schnell und trotzdem persönlich

Erbfälle sind für Familien belastend genug. Wir halten den Ablauf so einfach wie möglich und nehmen Ihnen den Schriftverkehr ab.

Vertraulich

Ihre Unterlagen sicher
Nachlassunterlagen übermitteln Sie verschlüsselt über DATEV statt per Mail. Zugriff hat nur, wer den Fall bearbeitet.

Vorausschauend

Mehrere Wege im Vergleich
Wir rechnen Varianten durch, statt nur eine Lösung zu präsentieren. Sie sehen schwarz auf weiß, was jeder Weg kostet.

Persönlich

Feste Bezugsperson
Sie erklären Ihre Familiensituation einmal, nicht bei jedem Anruf neu. Bei kniffligen Fällen schaut das Team gemeinsam drauf.

So läuft die Zusammenarbeit ab

In 4 Schritten zu
Ihrer Kanzlei

Ein Gespräch reicht, um den Handlungsspielraum zu kennen.

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären, worum es geht und wie eilig die Sache ist.

2

Vermögen erfassen

Wir verschaffen uns einen Überblick und bewerten die Posten.

3

Wege durchrechnen

Sie sehen, was Schenkung, Erbe oder Nießbrauch jeweils kosten.

4

Umsetzen und erklären

Wir übernehmen Anzeige, Erklärung und den Schriftverkehr.

Sie haben geerbt und wissen nicht, was zu tun ist?
Melden Sie sich. Die Anzeige beim Finanzamt hat nur drei Monate Zeit, wir übernehmen sie.

Die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann

Eine große Kanzlei, die sich wie ein kleines Büro anfühlt

Breitenbach & Zimmermann gibt es seit 1979. Aus einem kleinen Kölner Büro ist ein Verbund mit Standorten in Köln und Zeitz geworden. Bei uns arbeiten sechs Steuerberaterinnen und Steuerberater, die allermeisten unserer Mitarbeiter haben wir selbst ausgebildet.

Wir betreuen vor allem kleine und mittelständische Betriebe und verstehen uns als Coach an Ihrer Seite. Sie bekommen die fachliche Breite einer großen Kanzlei und trotzdem die freundliche Atmosphäre eines Familienbetriebes. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland.

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gegründet

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Steuerberater

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Google Bewertungen

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Standorte

Kompetenz, auf die Sie sich verlassen können.

Wir sind eine moderne DATEV Kanzlei und Mitglied in den Steuerberaterkammern und im Steuerberaterverband. Mehrere unserer Berater bringen Erfahrung aus der Finanzverwaltung und aus großen Prüfungsgesellschaften mit.

Unser Anspruch

„Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben.“

Manfred Breitenbach

Gesellschafter | Geschäftsführer

Mandantenstimmen

4,6 von 5 Sternen
auf Google

Häufige Fragen

FAQ: Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wie hoch sind die Freibeträge?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro gegenüber jedem Elternteil, Enkel in der Regel 200.000 Euro und Eltern im Erbfall 100.000 Euro. Für alle übrigen Erwerber gelten 20.000 Euro. Diese Beträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung.

Alle Schenkungen zwischen denselben Personen werden innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Ist der Zeitraum abgelaufen, lebt der Freibetrag vollständig wieder auf. Wer sein Vermögen in Etappen überträgt, kann denselben Freibetrag deshalb zwei- oder dreimal nutzen. Genau deshalb lohnt es sich, früh anzufangen.

Ja. Schenker und Beschenkter sind verpflichtet, den Vorgang innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt. Bei notariell beurkundeten Übertragungen übernimmt das meist der Notar. Im Zweifel übernehmen wir die Anzeige für Sie.

Nach gesetzlich festgelegten Verfahren, je nach Objekt im Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Das Ergebnis liegt häufig über dem, was Eigentümer erwarten. Wenn der tatsächliche Wert niedriger ist, können Sie das mit einem Gutachten nachweisen. Wir prüfen, ob sich der Aufwand lohnt.

Unter Umständen ja. Das selbst genutzte Familienheim kann unter Ehegatten zu Lebzeiten steuerfrei übertragen werden. Im Erbfall gilt die Befreiung für Ehegatten und Kinder, wenn die Wohnfläche eine bestimmte Grenze nicht überschreitet und der Erbe zehn Jahre selbst darin wohnt. Wir prüfen die Voraussetzungen im Einzelfall.

Für Betriebsvermögen gibt es weitreichende Verschonungsregeln, die einen großen Teil der Steuer entfallen lassen können. Sie sind aber an Bedingungen geknüpft, etwa daran, dass Löhne und Arbeitsplätze über mehrere Jahre erhalten bleiben. Werden die Bedingungen verletzt, entfällt die Begünstigung rückwirkend.

Das Erstgespräch ist kostenlos, danach richten wir uns nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Häufig hängt an der Steuerfrage auch die Frage, wer den Nachlass später abwickelt. Dazu beraten wir Sie auf unserer Seite zur Testamentsvollstreckung.

STANDORTE

Wo Sie uns finden

In unseren Büros bekommen Sie Ihren Steuerberater auch zu Gesicht. Wir beraten Sie persönlich in Köln und in Zeitz, auf Wunsch auch per Video.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Vermögensnachfolge

Schreiben Sie uns an mail@buzgmbh.de oder rufen Sie an unter +49 221 95 15 09 0.

oder direkt hier online