Jahresabschluss und Gewinnermittlung

Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz: Wir erstellen Ihren Abschluss fristgerecht und erklären Ihnen, was darin steht. Als Grundlage für Finanzamt, Bank und Ihre eigenen Entscheidungen.

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Typische Herausforderungen

Kennen Sie diese Probleme?

Der Abschluss ist für viele reine Pflichterfüllung. Dabei entstehen dabei genau diese drei Probleme.

Die Unterlagen fehlen im Frühjahr

Kontoauszüge, Inventur, offene Rechnungen: Wenn die Suche erst im Frühjahr beginnt, wird es hektisch und teuer.

Die Frist wird unterschätzt

Kapitalgesellschaften müssen ihren Abschluss offenlegen. Wer das versäumt, bekommt Post vom Bundesamt für Justiz, und die kostet.

Niemand erklärt das Ergebnis

Sie unterschreiben eine Bilanz, ohne zu wissen, warum der Gewinn so hoch ist. Für Entscheidungen hilft Ihnen das wenig.

Typische Situationen

Welche Gewinnermittlung für Sie gilt

Nicht jeder muss bilanzieren. Freiberufler ermitteln ihren Gewinn unabhängig von der Höhe über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Eingenommen minus ausgegeben, nach dem Zufluss- und Abflussprinzip. Gewerbetreibende dürfen das ebenfalls, solange sie unter den gesetzlichen Grenzen für Umsatz und Gewinn bleiben und nicht im Handelsregister eingetragen sind. Wer darüber liegt oder eine GmbH führt, muss eine Bilanz aufstellen.

Der Unterschied ist größer, als er klingt. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist schlank und orientiert sich am Geldfluss. Eine Bilanz stellt Vermögen und Schulden gegenüber und enthält zusätzlich eine Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften außerdem einen Anhang. Sie zeigt mehr, verlangt aber auch mehr: Forderungen, Rückstellungen und Abgrenzungen wollen bewertet werden. Genau dort entscheidet sich, wie hoch Ihr Gewinn am Ende ausfällt.

Erste Bilanz

Wir begleiten Sie sicher durch die Umstellung und erstellen Ihren ersten Jahresabschluss fachgerecht und fehlerfrei.

Bankgerechter Abschluss

Wir bereiten Ihren Jahresabschluss professionell auf, damit Ihre Unternehmenszahlen bei Kreditinstituten den besten Eindruck hinterlassen.

 

Offenlegungspflicht

Wir übernehmen für Ihre GmbH die fristgerechte und rechtssichere Veröffentlichung der Daten im Bundesanzeiger.

Betriebsprüfung

Wir bereiten alle Unterlagen lückenlos vor und vertreten Ihre Interessen kompetent und souverän gegenüber dem Finanzamt.

Systemwechsel

Wir analysieren detailliert, ob sich der freiwillige Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanz für Sie wirtschaftlich auszahlt.

Ein Abschluss ist mehr als eine Pflichtübung. Richtig gelesen zeigt er, woran Sie verdienen und wo Kapital gebunden ist. Wir gehen ihn deshalb mit Ihnen durch, statt ihn nur zur Unterschrift zu schicken.

Unsere Lösung

So entsteht Ihr Jahresabschluss

Wir sagen Ihnen früh, welche Unterlagen wir wann brauchen. Danach erstellen wir den Abschluss, übermitteln ihn elektronisch und besprechen das Ergebnis mit Ihnen.

0 Std.

Rückmeldung werktags

Auf Anfragen antworten wir werktags in der Regel innerhalb von 24, spätestens 48 Stunden. Auch in der Abschlusssaison.

E-Bilanz

elektronisch ans Finanzamt

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung übermitteln wir im vorgeschriebenen Format, fristgerecht und ohne Papier.

0 Mio. €

unsere Kernzielgruppe

Wir sind auf kleine und mittelständische Betriebe unterhalb einer Million Euro Umsatz eingestellt. Da kennen wir die typischen Fälle.

Unsere Leistungen

Was wir konkret für Sie tun

Von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis zur Offenlegung: Wir erstellen Ihren Abschluss und begleiten alles, was danach noch auf Sie zukommt, bis zum Bescheid.

Für Freiberufler und kleine Gewerbebetriebe, inklusive Anlage EÜR und elektronischer Übermittlung.

Handelsrechtlicher Abschluss mit allen Bewertungsfragen, sauber hergeleitet und nachvollziehbar dokumentiert.

Wo Handels- und Steuerrecht auseinandergehen, leiten wir sauber über und erklären Ihnen den Unterschied.

Wir senden den Abschluss im vorgeschriebenen elektronischen Format fristgerecht ans Finanzamt.

Für Kapitalgesellschaften erledigen wir die Veröffentlichung, damit kein Ordnungsgeld droht.

Wir gehen das Ergebnis durch und erklären, was die Zahlen für Ihr nächstes Jahr bedeuten.

Von Gewährleistung bis Archivierung: Wir prüfen, was Sie ansetzen dürfen und was nicht.

Sie bekommen von uns eine Liste mit festen Terminen, damit im Frühjahr nichts mehr fehlt.

Wir bereiten die Unterlagen auf, sprechen mit dem Prüfer und sind bei den Terminen an Ihrer Seite.

Auf Wunsch bereiten wir den Abschluss so auf, wie Ihre Bank ihn für das Rating braucht.

Warum wir?

Der Unterschied liegt im Detail

Einen Abschluss erstellt jede Kanzlei. Diese fünf Punkte machen bei uns den Unterschied.

KRITERIUM

ANDERE ANBIETER

BREITENBACH & ZIMMERMANN

Zeitpunkt

Erklärung

Offenlegung

Vorbereitung

Erreichbarkeit

So arbeiten wir

Digital, schnell und trotzdem persönlich

Ein Abschluss wird dann teuer, wenn er hektisch entsteht. Deshalb fangen wir früh an und arbeiten digital.

Digital und sicher

DATEV Unternehmen online
Belege und Unterlagen laufen digital ein. Was unterjährig sauber gebucht ist, muss zum Abschluss nicht mehr rekonstruiert werden.

Planbar

Unterlagen mit Termin
Sie bekommen von uns eine Liste, was wir bis wann brauchen. So entsteht keine Hektik im Frühjahr und der Aufwand bleibt kalkulierbar.

Persönlich

Feste Bezugsperson
Ihren Abschluss erstellt jemand, der Ihren Betrieb kennt. Fragen beantworten wir direkt, ohne dass Sie sich neu erklären müssen.

So läuft die Zusammenarbeit ab

In 4 Schritten zu
Ihrer Kanzlei

Wir fordern früh an, damit im Frühjahr nichts fehlt.

1

Unterlagenliste im Januar

Sie sehen genau, was wir bis wann von Ihnen brauchen.

2

Abschluss erstellen

Wir buchen ab, bewerten die Posten und stellen den Abschluss auf.

3

Ergebnis besprechen

Wir gehen den Abschluss mit Ihnen durch, bevor Sie unterschreiben.

4

Übermitteln und offenlegen

E-Bilanz ans Finanzamt, Offenlegung übernehmen wir.

Ist Ihr Jahresabschluss noch offen?
Sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, welche Fristen für Ihre Rechtsform gelten.

Die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann

Eine große Kanzlei, die sich wie ein kleines Büro anfühlt

Breitenbach & Zimmermann gibt es seit 1979. Aus einem kleinen Kölner Büro ist ein Verbund mit Standorten in Köln und Zeitz geworden. Bei uns arbeiten sechs Steuerberaterinnen und Steuerberater, die allermeisten unserer Mitarbeiter haben wir selbst ausgebildet.

Wir betreuen vor allem kleine und mittelständische Betriebe und verstehen uns als Coach an Ihrer Seite. Sie bekommen die fachliche Breite einer großen Kanzlei und trotzdem die freundliche Atmosphäre eines Familienbetriebes. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland.

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gegründet

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Steuerberater

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Google Bewertungen

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Standorte

Kompetenz, auf die Sie sich verlassen können.

Wir sind eine moderne DATEV Kanzlei und Mitglied in den Steuerberaterkammern und im Steuerberaterverband. Mehrere unserer Berater bringen Erfahrung aus der Finanzverwaltung und aus großen Prüfungsgesellschaften mit.

Unser Anspruch

„Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben.“

Manfred Breitenbach

Gesellschafter | Geschäftsführer

Mandantenstimmen

4,6 von 5 Sternen
auf Google

Häufige Fragen

FAQ: Jahresabschluss und Gewinnermittlung

Was ist der Unterschied zwischen Gewinnermittlung und Jahresabschluss?

Die Gewinnermittlung stellt nur fest, wie hoch Gewinn oder Verlust ausgefallen sind, etwa über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Der Jahresabschluss ist umfassender: Er enthält Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich einen Anhang. Jeder Jahresabschluss enthält also eine Gewinnermittlung, aber nicht jede Gewinnermittlung ist ein Jahresabschluss.

Freiberufler dürfen unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen. Gewerbetreibende dürfen das, solange sie unter den gesetzlichen Grenzen für Umsatz und Gewinn bleiben und nicht im Handelsregister eingetragen sind. Kapitalgesellschaften müssen immer bilanzieren. Wir prüfen, was für Sie gilt.

Kapitalgesellschaften müssen ihren Abschluss fristgerecht veröffentlichen. Geschieht das nicht, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Beträge beginnen im mittleren dreistelligen Bereich und können bei hartnäckigem Verstoß deutlich höher ausfallen. Wir übernehmen die Offenlegung, damit es gar nicht so weit kommt.

Für die Steuererklärung gilt: Erstellen wir sie für Sie, haben Sie deutlich länger Zeit als bei Selbstabgabe, in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Für die Feststellung des Abschlusses und die Offenlegung gelten eigene, kürzere Fristen. Wir behalten beide für Sie im Blick.

Im Kern Kontoauszüge des ganzen Jahres, die Inventur zum Stichtag, offene Forderungen und Verbindlichkeiten, Darlehensverträge und Belege zu größeren Anschaffungen. Sie bekommen von uns im Januar eine Liste mit Terminen. Wer früh liefert, bekommt den Abschluss früher und zahlt in der Regel weniger.

Die Gebühren richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und bemessen sich am Umfang Ihres Betriebs. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist deutlich günstiger als eine Bilanz mit Anhang. Wer unterjährig sauber bucht, senkt die Kosten spürbar, weil weniger Nacharbeit anfällt.

Ja, und meistens ist das sogar der wichtigere Zweck. Banken lesen den Abschluss für ihr Rating. Auf Wunsch bereiten wir die Zahlen so auf, dass sie dort verständlich ankommen, und begleiten Sie zum Gespräch. So wissen Sie vorher, welche Fragen kommen.

STANDORTE

Wo Sie uns finden

In unseren Büros bekommen Sie Ihren Steuerberater auch zu Gesicht. Wir beraten Sie persönlich in Köln und in Zeitz, auf Wunsch auch per Video.

Kontakt

Sprechen wir über Ihren Abschluss

Schreiben Sie uns an mail@buzgmbh.de oder rufen Sie an unter +49 221 95 15 09 0.

oder direkt hier online