Steuer­beratung, für Vermieter

Mieteinnahmen, Abschreibung, Erhaltungsaufwand. Bei der Vermietung entscheiden Details darüber, was am Ende übrig bleibt. Wir kennen diese Details und holen für Sie heraus, was drin ist.

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Typische Herausforderungen

Kennen Sie folgende Probleme?

Bei der Vermietung tauchen steuerlich immer wieder dieselben Fragen auf. Wir kennen Sie aus der Praxis.

Abschreibung nicht ausgeschöpft

Zwei Prozent, drei Prozent oder degressiv? Wer den falschen Satz ansetzt oder die Kaufpreisaufteilung verschenkt, zahlt jahrzehntelang zu viel.

Renovierung zur falschen Zeit

Wer in den ersten drei Jahren nach dem Kauf zu viel saniert, muss die Kosten über Jahrzehnte abschreiben statt Sie sofort abzuziehen.

Vermietung an die Familie

Die Wohnung günstig an die Tochter vermieten klingt gut. Fällt die Miete zu niedrig aus, streicht das Finanzamt Ihre Werbungskosten zusammen.

Typische Situationen

Wann sich ein spezialisierter Berater lohnt

Die Abschreibung ist Ihr größter Hebel. Für Wohngebäude, die nach 2022 fertig geworden sind, gelten 3 Prozent im Jahr, für jüngere Baujahre ab 1925 sind es 2 Prozent und für alles davor 2,5 Prozent. Wer nach dem 30. September 2023 mit dem Bau begonnen hat, kann stattdessen degressiv mit 5 Prozent vom Restwert abschreiben. Genauso wichtig ist die Frage, wie der Kaufpreis auf Grund und Boden und auf das Gebäude aufgeteilt wird. Denn nur der Gebäudeanteil lässt sich abschreiben.

Geerbte Immobilien

Wir regeln die steuerlichen Aspekte Ihres geerbten Mietobjekts und führen die bestehenden Abschreibungen rechtssicher und nahtlos für Sie fort.

Kurzzeitvermietung

Wir sorgen dafür, dass Ihre Einnahmen aus Airbnb oder Ferienwohnungen korrekt deklariert und gewerbliche Fallstricke sicher vermieden werden.

 

Immobilienverkauf

Wir berechnen die finanziellen Auswirkungen eines Verkaufs im Vorfeld und nutzen die zehnjährige Spekulationsfrist für Ihren steuerfreien Gewinn optimal aus.

 

Instandhaltungskosten

Wir strukturieren Ihre Renovierungskosten strategisch, damit Sie Aufwendungen sofort abziehen können und auch bei der Vermietung an Angehörige steuerlich auf der sicheren Seite bleiben.

 

Sie müssen das Steuerrecht nicht selbst durchdringen. Das ist unser Job. Wir schauen uns Ihre Objekte in Ruhe an, rechnen die Varianten durch und sagen Ihnen ehrlich, was sich lohnt und was nicht. Verschenken Sie keine Steuern.

Unsere Lösung

So helfen wir Ihnen — konkret und messbar

Sie kümmern sich um Ihre Mieter. Wir kümmern uns darum, dass die Anlage V stimmt, die Abschreibung passt und keine Frist verstreicht. Mit einer festen Bezugsperson, die Ihre Objekte kennt.

  • Die Grenze im Blick: Bleiben Ihre Sanierungskosten in den ersten drei Jahren unter 15 Prozent des Gebäude Kaufpreises, ziehen Sie Sie sofort ab.
  • Schnell für Sie da: Feste Bezugsperson, kein Callcenter. Auf Anfragen antworten wir werktags in der Regel innerhalb von 24, spätestens 48 Stunden.
  • Berater vom Finanzamt: Zwei unserer Berater waren früher in der Finanzverwaltung. Sie wissen, worauf das Finanzamt bei Vermietern besonders schaut.
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Rechtssicher & entspannt

Unsere leistungen

Was wir für Sie leisten

Von der Steuererklärung bis zum Jahresabschluss bekommen Sie alles aus einer Hand. Wir kümmern uns um die Zahlen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Wir erfassen Mieteinnahmen, Werbungskosten und Finanzierungszinsen vollständig und geben fristgerecht für Sie ab.

Wir prüfen die Kaufpreisaufteilung, den richtigen Satz und ob sich eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen lässt.

Wir rechnen Zehnjahresfrist, Sanierungsgrenze und Schenkung durch, bevor Sie etwas unterschreiben.

Wir prüfen jeden Steuerbescheid, legen Einspruch ein, wenn es sich lohnt, und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt.

In den ersten drei Jahren nach Kauf gilt die 15-Prozent-Grenze. Wir planen Ihre Sanierung so, dass die Kosten sofort abziehbar bleiben.

Wir prüfen Ihren Grundsteuerbescheid, legen bei zu hohen Werten Einspruch ein und rechnen die Umlage auf Ihre Mieter korrekt.

Ab einer gewissen Größe lohnt die vermögensverwaltende GmbH. Wir rechnen die erweiterte Kürzung durch und sagen auch, wann nicht.

Wer dauerhaft nur für Sie arbeitet, kann sozialversicherungspflichtig sein. Wir prüfen die Verträge, bevor die Prüfung es tut.

Seit 2023 sind viele Anlagen steuerfrei gestellt, aber längst nicht alle. Wir prüfen Ihre Anlage und ordnen die Erträge richtig ein.

Für geschützte Objekte gibt es erhöhte Abschreibungen. Wir prüfen die Bescheinigung und setzen die Beträge über die volle Laufzeit an.

Warum wir?

Der Unterschied liegt im Detail

Lohn ist mehr als eine Zahl im Programm. Diese fünf Punkte machen bei uns den Unterschied.

KRITERIUM

ANDERE KANZLEIEN

BREITENBACH & ZIMMERMANN

Erreichbarkeit

Aktualität

Prüfungssicherheit

Entlastung

Proaktivität

So arbeiten wir

Modern. Flexibel.
 Auf Augenhöhe.

Belege, Mietverträge und Abrechnungen laufen bei uns digital. Auf einen festen Ansprechpartner müssen Sie deshalb trotzdem nicht verzichten.

Digital & Sicher

DATEV & Online­portal

Rechnungen und Belege fotografieren Sie ab, über DATEV Unternehmen online. Die Originale bleiben bei Ihnen.

Vorausschauend

Wir rechnen vorher
Vor Kauf, Sanierung oder Verkauf rechnen wir die Varianten durch. Danach lässt sich vieles nicht mehr ändern, davor sehr viel.

Persönlich

Feste Bezugsperson 
Ein Mensch, der Ihre Objekte kennt, kein wechselndes Callcenter. Bei kniffligen Fragen schaut das Team gemeinsam drauf.

So läft die Zusammenarbeit ab

In 4 Schritten zu
Ihrer neuen Kanzlei

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir schauen uns Ihren Betrieb an und klären, wo es hakt.

2

Wechsel und Analyse

Wir übernehmen die Übergabe vom alten Anbieter und prüfen Ihre Abrechnungen.

3

Digital einrichten

Wir richten DATEV Unternehmen online ein, Stunden und Belege laufen künftig digital.

4

Laufende Betreuung

Lohn, Meldungen und ein fester Ansprechpartner, Monat für Monat.

Bereit? Wir übernehmen den Wechsel —
Sie lehnen sich zurück.

die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann

Eine große Kanzlei, die sich wie ein kleines Büro anfühlt

Breitenbach & Zimmermann gibt es seit 1979. Aus einem kleinen Kölner Büro ist ein Verbund mit Standorten in Köln und Zeitz geworden. Bei uns arbeiten sechs Steuerberaterinnen und Steuerberater, die allermeisten unserer Mitarbeiter haben wir selbst ausgebildet.

Wir betreuen vor allem kleine und mittelständische Betriebe und verstehen uns als Coach an Ihrer Seite. Sie bekommen die fachliche Breite einer großen Kanzlei und trotzdem die freundliche Atmosphäre eines Familienbetriebes. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland.

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Jahre Erfahrung

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Mandanten bundesweit

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Standorte

Unser Anspruch

"Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben

Manfred Breitenbach

Gesellschafter | Geschäftsführer

Mandantenstimmen

4,6 von 5 Sternen
auf Google

Häufige Fragen

FAQ: Rund um das Thema
Vermieter

Mit wie viel Prozent schreibe ich meine Immobilie ab?

Bei Wohngebäuden, die nach 2022 fertiggestellt wurden, sind es 3 Prozent im Jahr. Für Baujahre ab 1925 gelten 2 Prozent, für ältere 2,5 Prozent. Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil, nicht der Grund und Boden. Wir prüfen die Aufteilung und rechnen nach.

Auf die 15 Prozent Grenze. Übersteigen Ihre Kosten für Instandsetzung und Modernisierung innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, gelten Sie als Herstellungskosten. Dann wandern Sie in die Abschreibung, statt sofort abziehbar zu sein. Wir planen das mit Ihnen.

In der Regel nach zehn Jahren. Verkaufen Sie früher, ist der Gewinn steuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Bis 1.000 Euro Gewinn im Jahr bleibt es steuerfrei, das ist eine Freigrenze.

Liegt die Miete bei mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, ziehen Sie Ihre Werbungskosten weiterhin voll ab. Zwischen 50 und 66 Prozent geht das nur mit einer positiven Prognose über die gesamte Vermietungsdauer. Darunter kürzt das Finanzamt anteilig. Wir rechnen Ihnen die Grenze aus.

Kurzfristige Beherbergung unterliegt 7 Prozent Umsatzsteuer, Nebenleistungen wie Frühstück dagegen 19 Prozent. Die Plattformen melden Ihre Einnahmen ans Bundeszentralamt für Steuern, sobald Sie 30 Vermietungen oder 2.000 Euro im Jahr erreichen. Wir bringen das sauber in Ihre Erklärung.

Seit 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Werten und neuen Hebesätzen der Gemeinden erhoben. Für viele Vermieter hat sich der Betrag spürbar verändert. Auf Ihre Mieter umlegen dürfen Sie die Grundsteuer nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wir prüfen Ihren Bescheid.

Das Erstgespräch ist kostenlos. Unsere Gebühren richten sich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung und hängen vom Aufwand ab. Danach gilt: Erstgespräch, Wechsel und Analyse, digitaler Belegfluss und laufende Betreuung.

STANDORTE

Wir sind für Sie da.

In unseren Büros bekommen Sie Ihren Steuerberater auch zu Gesicht. Wir beraten Sie persönlich in Köln und in Zeitz, auf Wunsch auch per Video.

Kontakt

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