Steuerberatung für Kryptowährungen

Bitcoin, Staking, NFT: Wir ordnen Ihre Transaktionen steuerlich ein und bringen sie in eine Erklärung, die das Finanzamt akzeptiert. Auch wenn es Tausende sind.

Erstberatung

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Kostenloses Erstgespräch. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Typische Herausforderungen

Kennen Sie diese Probleme?

Krypto ist steuerlich kein Sonderfall mehr, aber ein aufwendiger. Diese drei Punkte bereiten am meisten Kopfzerbrechen.

Die Daten sind ein Chaos

Mehrere Börsen, Wallets und Jahre: Wer Transaktionen erst am Ende zusammensucht, verliert schnell den Überblick über Anschaffungszeitpunkte.

Niemand weiß, was steuerfrei ist

Haltefrist, Freigrenze, Staking: Die Regeln unterscheiden sich je nach Vorgang. Pauschale Antworten aus Foren führen regelmäßig in die Irre.

Die Vergangenheit drückt

Viele haben jahrelang gehandelt und nichts erklärt. Das lässt sich bereinigen, aber nicht durch Abwarten.

Typische Situationen

Wann Sie einen spezialisierten Berater brauchen

Solange Sie ein paar Coins gekauft und länger als ein Jahr gehalten haben, ist die Sache überschaubar: Nach Ablauf der Haltefrist bleibt der Gewinn im Privatvermögen steuerfrei. Kompliziert wird es, sobald Sie innerhalb eines Jahres verkaufen, tauschen oder in eine andere Währung wechseln. Denn auch ein Tausch ist steuerlich ein Verkauf. Dann brauchen Sie für jeden Vorgang Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten.

Noch einmal anders liegt der Fall bei Staking, Lending und Mining. Hier entstehen laufende Einkünfte, die unabhängig von der Haltefrist zu versteuern sind, und je nach Umfang kann daraus sogar ein Gewerbebetrieb werden. Wer gewerblich handelt, führt Krypto im Betriebsvermögen, mit ganz anderen Folgen für Bilanz und Gewerbesteuer. Wir ordnen zuerst ein, worum es sich bei Ihnen handelt, und rechnen erst danach.

Aktives Trading

Wir erfassen Ihre zahlreichen Transaktionen lückenlos und ermitteln Ihre steuerpflichtigen Gewinne korrekt.

Staking & Lending

Wir ordnen Ihre laufenden Krypto-Erträge rechtssicher ein und klären die Frage einer möglichen Gewerblichkeit.

Nacherklärung

Wir arbeiten Ihre bisherigen Aktivitäten diskret auf und holen die fehlenden Steuererklärungen rechtssicher für Sie nach.

Betriebsvermögen

Wir bilanzieren Ihre digitalen Assets fachgerecht und binden sie nahtlos in Ihre laufende Firmenbuchhaltung ein.

Behörden­kommunikation

Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit dem Finanzamt und klären alle offenen Fragen professionell in Ihrem Sinne.

Wenn Sie einmal gekauft und seither nur gehalten haben, brauchen Sie uns vermutlich nicht. Sobald aber getauscht, gestakt oder über mehrere Börsen gehandelt wird, wird die Auswertung zur eigentlichen Arbeit. Genau dort setzen wir an.

Unsere Lösung

So bekommen wir Ihre Transaktionen sauber

Sie exportieren Ihre Daten, wir prüfen und ordnen sie ein. Aus dem Ergebnis entsteht eine Erklärung, die für das Finanzamt nachvollziehbar dokumentiert ist.

0 Jahr

Haltefrist im Privatvermögen

Wer länger hält, verkauft im Privatvermögen in der Regel steuerfrei. Innerhalb des Jahres zählt jeder Tausch als Verkauf.

0 Std.

Rückmeldung werktags

Auf Anfragen antworten wir werktags in der Regel innerhalb von 24, spätestens 48 Stunden. Auch bei Fristsachen.

0

AI Tax Specialist im Team

Für datenintensive Fälle haben wir jemanden, der große Transaktionsmengen auswerten kann statt sie per Hand zu sortieren.

Unsere Leistungen

Was wir konkret für Sie tun

Von der Auswertung bis zur Nacherklärung: Wir übernehmen die Arbeit, die zwischen Ihren Rohdaten und der fertigen Steuererklärung liegt, vollständig und dokumentiert.

Wir übernehmen Ihre Exporte aus Börsen und Wallets und bringen sie in eine prüfbare Form.

Wir ordnen jedem Verkauf den passenden Anschaffungsvorgang zu und rechnen die Frist sauber aus.

Laufende Erträge werden anders besteuert als Kursgewinne. Wir trennen beides sauber.

Wir prüfen, ob Ihre Tätigkeit privat bleibt oder als Gewerbebetrieb gilt, und ziehen die Folgen daraus.

Kauf, Verkauf und Erstellung von NFT werfen eigene Fragen auf, auch bei der Umsatzsteuer.

Wenn frühere Jahre offen sind, bringen wir sie geordnet und vollständig nach, Jahr für Jahr.

Halten Sie Kryptowerte im Unternehmen, bilden wir sie in Buchhaltung und Bilanz korrekt ab.

Wir prüfen, welche Verluste sich mit welchen Gewinnen verrechnen lassen, und setzen sie richtig an.

Wenn Post vom Finanzamt kommt, übernehmen wir den Schriftverkehr und liefern die nötigen Nachweise.

Wir richten mit Ihnen eine Aufzeichnung ein, die künftige Jahre deutlich einfacher macht.

Warum wir?

Der Unterschied liegt im Detail

Krypto beraten inzwischen viele. Diese fünf Punkte machen bei uns den Unterschied.

KRITERIUM

ANDERE ANBIETER

BREITENBACH & ZIMMERMANN

Datenmenge

Vorbereitung

Vergangenheit

Einordnung

Erreichbarkeit

So arbeiten wir

Digital, schnell und trotzdem persönlich

Krypto-Fälle scheitern selten am Steuerrecht, sondern an den Daten. Deshalb legen wir dort den Schwerpunkt.

Datenstark

Große Mengen auswertbar
Wir arbeiten mit den gängigen Auswertungsformaten und haben im Team jemanden, der auf datenintensive Fälle spezialisiert ist.

Vorbereitet

Klare Anforderungsliste
Sie bekommen von uns genau, welche Exporte wir aus welcher Börse brauchen. Damit ersparen Sie sich mehrere Runden Nachlieferung.

Vertraulich

Sichere Übermittlung
Ihre Auswertungen laden Sie verschlüsselt über DATEV hoch, nicht per Mail. Zugriff hat nur, wer den Fall bearbeitet.

So läuft die Zusammenarbeit ab

In 4 Schritten zu
Ihrer Kanzlei

Sie liefern die Exporte. Die Auswertung übernehmen wir.

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären Umfang, Zeitraum und wie viele Börsen betroffen sind.

2

Daten anfordern

Sie bekommen eine Liste, welche Exporte wir aus welcher Quelle brauchen.

3

Auswerten und einordnen

Wir ermitteln Haltefristen, Erträge und den steuerpflichtigen Teil.

4

Erklärung abgeben

Wir reichen ein und übernehmen anschließend Rückfragen des Finanzamts.

Sie haben bisher nichts erklärt?
Das lässt sich ordnen. Je früher Sie es angehen, desto einfacher wird es.

Die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann

Eine große Kanzlei, die sich wie ein kleines Büro anfühlt

Breitenbach & Zimmermann gibt es seit 1979. Aus einem kleinen Kölner Büro ist ein Verbund mit Standorten in Köln und Zeitz geworden. Bei uns arbeiten sechs Steuerberaterinnen und Steuerberater, die allermeisten unserer Mitarbeiter haben wir selbst ausgebildet.

Wir betreuen vor allem kleine und mittelständische Betriebe und verstehen uns als Coach an Ihrer Seite. Sie bekommen die fachliche Breite einer großen Kanzlei und trotzdem die freundliche Atmosphäre eines Familienbetriebes. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland.

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gegründet

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Google Bewertungen

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Standorte

Kompetenz, auf die Sie sich verlassen können.

Wir sind eine moderne DATEV Kanzlei und Mitglied in den Steuerberaterkammern und im Steuerberaterverband. Mehrere unserer Berater bringen Erfahrung aus der Finanzverwaltung und aus großen Prüfungsgesellschaften mit.

Unser Anspruch

„Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben.“

Manfred Breitenbach

Gesellschafter | Geschäftsführer

Mandantenstimmen

4,6 von 5 Sternen
auf Google

Häufige Fragen

FAQ: Steuerberatung für Kryptowährungen

Wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei?

Im Privatvermögen gilt: Wer eine Kryptowährung länger als ein Jahr hält, kann sie in der Regel steuerfrei verkaufen. Innerhalb dieser Frist sind Gewinne steuerpflichtig, soweit sie zusammen mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften die gesetzliche Freigrenze übersteigen. Wird die Grenze gerissen, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Ja. Steuerlich ist der Tausch ein Verkauf der einen und ein Kauf der anderen Währung. Damit beginnt für die neue Position auch eine neue Haltefrist. Genau das übersehen viele, weil kein Euro geflossen ist. Wir arbeiten diese Vorgänge systematisch auf.

Beides erzeugt laufende Einkünfte, die unabhängig von der Haltefrist zu versteuern sind. Beim Staking sind es meist sonstige Einkünfte, beim Mining kann je nach Umfang und Organisation ein Gewerbebetrieb entstehen, dann fällt zusätzlich Gewerbesteuer an. Wir prüfen anhand Ihrer konkreten Tätigkeit, was zutrifft.

Für jede Börse und jedes Wallet den vollständigen Transaktionsexport über den gesamten Zeitraum, nicht nur das letzte Jahr. Dazu Angaben zu Überträgen zwischen eigenen Wallets, damit diese nicht als Verkauf gewertet werden. Sie bekommen von uns eine Liste, in der genau steht, welchen Export wir aus welcher Quelle benötigen.

Was jetzt? Abwarten ist die schlechteste Option, weil Börsen zunehmend Daten an die Finanzverwaltung melden. Offene Jahre lassen sich nacherklären. Wichtig ist, dass die Nacherklärung vollständig und rechtzeitig erfolgt. Wir sichten zuerst den Umfang und besprechen dann offen, welcher Weg für Sie sinnvoll ist.

Ja. Wir arbeiten mit den gängigen Auswertungsformaten und haben im Team jemanden, der auf datenintensive Fälle spezialisiert ist. Entscheidend ist weniger die Menge als die Vollständigkeit: Fehlen Überträge zwischen Ihren eigenen Wallets, stimmen die Anschaffungskosten nicht mehr.

Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach richten sich unsere Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung, der Aufwand für die Auswertung wird nach Zeit berechnet. Wie hoch er ausfällt, hängt vor allem von Anzahl der Börsen und Vollständigkeit Ihrer Daten ab. Wir nennen Ihnen vorab eine Größenordnung.

STANDORTE

Wo Sie uns finden

In unseren Büros bekommen Sie Ihren Steuerberater auch zu Gesicht. Wir beraten Sie persönlich in Köln und in Zeitz, auf Wunsch auch per Video.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Krypto-Steuern

Schreiben Sie uns an mail@buzgmbh.de oder rufen Sie an unter +49 221 95 15 09 0.

oder direkt hier online