Steuerberatung für Immobilien & Investoren

Kaufen, vermieten, vererben. Bei Immobilien geht es oft um große Beträge und lange Fristen. Wir gestalten mit Ihnen, bevor Sie unterschreiben, statt nur hinterher zu verwalten.

Erstberatung

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Typische Herausforderungen

Kennen Sie folgende Probleme?

Rund um Immobilien tauchen steuerlich immer wieder dieselben teuren Fragen auf. Wir kennen Sie aus der Praxis.

Ungewollt gewerblich verkauft

Wer innerhalb weniger Jahre mehr als drei Objekte verkauft, gilt schnell als gewerblicher Händler. Dann fällt zusätzlich Gewerbesteuer an.

Zu spät an die Übertragung gedacht

Die Freibeträge bei Schenkungen lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen. Wer zu spät plant, verschenkt bares Geld ans Finanzamt.

GmbH aus dem Bauch heraus

Eine eigene GmbH für Ihre Immobilien kann Steuern sparen, aber nicht immer. Wer Sie ohne Rechnung gründet, zahlt am Ende oft drauf.

Typische Situationen

Wann sich ein spezialisierter Berater lohnt

Schon beim Kauf werden die Weichen gestellt. Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises und ist sofort fällig. Genauso wichtig ist, wie der Kaufpreis auf Grund und Boden und auf das Gebäude aufgeteilt wird, denn nur der Gebäudeanteil lässt sich abschreiben. Bei größeren Beständen kommt die Frage dazu, ob eine Gesellschaft mit der erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer der bessere Weg ist. Wir rechnen das vor dem Notartermin durch.

Beim Übertragen und Verkaufen entscheidet der Zeitpunkt. Die persönlichen Freibeträge liegen bei 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro je Kind und lassen sich alle zehn Jahre neu ausnutzen. Ein Erbfall muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden, unabhängig davon, ob am Ende Steuer anfällt. Und wer verkauft, sollte die Zehnjahresfrist und die Grenze von drei Objekten kennen, damit aus einem privaten Verkauf kein gewerblicher Handel wird. Wir behalten beides für Sie im Blick.

Portfolioer­weiterung

Wir binden neue Objekte steueroptimal in Ihr bestehendes Immobilienportfolio ein und strukturieren Ihre Investitionen nachhaltig.

Immobilien­übertragung

Wir planen die rechtzeitige Übertragung auf Ihre Kinder, um Freibeträge clever auszunutzen und die spätere Erbschaftsteuer spürbar zu senken.

GmbH-Gründung

Wir prüfen für Sie die steuerlichen Vorteile einer vermögensverwaltenden Immobilien-GmbH und begleiten Sie rechtssicher bei der Gründung.

Auslands­immobilien

Wir navigieren Sie sicher durch internationale Steuerregeln und deklarieren Ihre ausländischen Immobilienerträge rechtssicher vor dem deutschen Finanzamt.

Immobilien sind ein Schwerpunkt unserer Kanzlei, kein Angebot von der Stange. Wir schauen uns Ihre Objekte und Ihre Pläne in Ruhe an, rechnen die Varianten durch und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg passt. Verschenken Sie keine Steuern.

Unsere Lösung

So helfen wir Ihnen — konkret und messbar

Sie treffen die Entscheidungen. Wir liefern die Zahlen dafür, rechnen die Steuer vorher durch und melden uns, bevor eine Frist läuft. Mit einer festen Bezugsperson, die Ihr Portfolio kennt.

  • Fristen im Griff: Ob Spekulationsfrist beim Verkauf oder Zehnjahreszeitraum bei Schenkungen, wir behalten die entscheidenden Fristen für Sie im Blick.
  • Schnell für Sie da: Feste Bezugsperson, kein Callcenter. Auf Anfragen antworten wir werktags in der Regel innerhalb von 24, spätestens 48 Stunden.
  • Klarer Schwerpunkt: Immobilien sind bei uns kein Nebenthema. Wir betreuen private Vermieter genauso wie Investoren mit größeren Portfolios.
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Rechtssicher & entspannt

Unsere leistungen

Was wir für Sie leisten

Von der einzelnen Wohnung bis zum Portfolio: Wir übernehmen die laufenden Zahlen und beraten Sie bei den großen Entscheidungen rund um Kauf, Verkauf und Übertragung.

Wir prüfen Grunderwerbsteuer, Kaufpreisaufteilung und Abschreibung, bevor Sie beim Notar unterschreiben.

Privat oder GmbH, Holding oder Einzeleigentum. Wir rechnen die erweiterte Kürzung durch und finden die passende Form.

Wir prüfen Spekulationsfrist, die Grenze von drei Objekten und die Reinvestitionsrücklage nach § 6b.

Wir nutzen Freibeträge, prüfen die Bewertung und die Steuerbefreiung fürs Familienheim.

Wir erfassen Mieten, Werbungskosten und Zinsen für jedes Objekt einzeln und geben Ihre Erklärung fristgerecht ab.

Kaufpreisaufteilung, degressive Abschreibung beim Neubau und der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer. Wir holen heraus, was zulässig ist.

Anschaffungsnahe Herstellungskosten kippen in den ersten drei Jahren den Sofortabzug. Wir planen die Reihenfolge Ihrer Maßnahmen mit.

Wer zu schnell zu viel verkauft, wird gewerblich. Wir zählen mit und zeigen Wege, wie Sie im privaten Bereich bleiben.

Wir prüfen Bescheide nach der Reform und gestalten den Erwerb so, dass keine Grunderwerbsteuer unnötig anfällt.

Vermögensaufstellung, Selbstauskunft und aktuelle Auswertungen. Wir liefern, was die Bank vor der nächsten Finanzierung sehen will.

Warum wir?

Der Unterschied liegt im Detail

Lohn ist mehr als eine Zahl im Programm. Diese fünf Punkte machen bei uns den Unterschied.

KRITERIUM

ANDERE KANZLEIEN

BREITENBACH & ZIMMERMANN

Erreichbarkeit

Aktualität

Prüfungssicherheit

Entlastung

Proaktivität

So arbeiten wir

Modern. Flexibel.
 Auf Augenhöhe.

Belege und Verträge laufen bei uns digital. Bei den großen Entscheidungen sitzen wir mit Ihnen zusammen, persönlich oder per Video.

Digital & Sicher

Belege einfach hochladen
Rechnungen und Belege laufen über DATEV Unternehmen online. Die Originale bleiben bei Ihnen.

Vorausschauend

Wir rechnen vorher 
Vor Kauf, Verkauf oder Übertragung rechnen wir die Steuer durch. Danach lässt sich vieles nicht mehr ändern.

Persönlich

Feste Bezugsperson 
Ein Mensch, der Ihr Portfolio kennt, kein wechselndes Callcenter. Bei komplexen Fällen schaut das Team gemeinsam drauf.

So läft die Zusammenarbeit ab

In 4 Schritten zu
Ihrer neuen Kanzlei

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir schauen uns Ihren Betrieb an und klären, wo es hakt.

2

Wechsel und Analyse

Wir übernehmen die Übergabe vom alten Anbieter und prüfen Ihre Abrechnungen.

3

Digital einrichten

Wir richten DATEV Unternehmen online ein, Stunden und Belege laufen künftig digital.

4

Laufende Betreuung

Lohn, Meldungen und ein fester Ansprechpartner, Monat für Monat.

Bereit? Wir übernehmen den Wechsel —
Sie lehnen sich zurück.

die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann

Eine große Kanzlei, die sich wie ein kleines Büro anfühlt

Breitenbach & Zimmermann gibt es seit 1979. Aus einem kleinen Kölner Büro ist ein Verbund mit Standorten in Köln und Zeitz geworden. Bei uns arbeiten sechs Steuerberaterinnen und Steuerberater, die allermeisten unserer Mitarbeiter haben wir selbst ausgebildet.

Wir betreuen vor allem kleine und mittelständische Betriebe und verstehen uns als Coach an Ihrer Seite. Sie bekommen die fachliche Breite einer großen Kanzlei und trotzdem die freundliche Atmosphäre eines Familienbetriebes. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland.

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Jahre Erfahrung

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Mandanten bundesweit

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Standorte

Unser Anspruch

"Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben

Manfred Breitenbach

Gesellschafter | Geschäftsführer

Mandantenstimmen

4,6 von 5 Sternen
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Häufige Fragen

FAQ: Rund um das Thema
Immobilien

Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich beim Kauf?

 Das hängt vom Bundesland ab. Die Sätze liegen zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 6,5 Prozent in mehreren anderen Ländern wie dem Saarland und Brandenburg. Fällig wird die Steuer kurz nach dem Kauf. Wir beziehen Sie von Anfang an in Ihre Kalkulation ein.

In der Regel wird die Immobilie im Land besteuert, in dem Sie liegt. In Deutschland bleiben die Einkünfte bei vielen Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt Ihren Steuersatz auf das übrige Einkommen. Wir prüfen das passende Abkommen.

Für die Sanierungskosten an einem Baudenkmal gibt es erhöhte Absetzungen. In den ersten acht Jahren dürfen Sie jeweils bis zu 9 Prozent absetzen, danach vier Jahre lang jeweils 7 Prozent. Voraussetzung ist die Abstimmung mit der Denkmalbehörde. Wir begleiten Sie dabei.

Das kommt darauf an. Eine reine Vermietungsgesellschaft kann ihren Gewinn über die erweiterte Kürzung weitgehend von der Gewerbesteuer freistellen, dafür gibt es Formalien und Kosten. Ab 2028 sinkt zudem die Körperschaftsteuer schrittweise. Wir rechnen Ihren Fall durch, bevor Sie gründen.

Über die Freibeträge. Je Kind sind 400.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei, bei Ehegatten 500.000 Euro. Wer früh und in Etappen schenkt, nutzt diese Beträge mehrfach. Ein Erbfall muss außerdem binnen drei Monaten angezeigt werden. Wir planen die Übertragung mit Ihnen.

Als Faustregel gilt die sogenannte Grenze von drei Objekten. Wer innerhalb von rund fünf Jahren mehr als drei Objekte kauft und wieder verkauft, wird meist als gewerblich eingestuft. Dann fällt zusätzlich Gewerbesteuer an und die Gewinne werden anders besteuert. Wir behalten die Grenze für Sie im Blick.

 Das hängt vom Bundesland ab. Die Sätze liegen zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 6,5 Prozent in mehreren anderen Ländern wie dem Saarland und Brandenburg. Fällig wird die Steuer kurz nach dem Kauf. Wir beziehen Sie von Anfang an in Ihre Kalkulation ein.

STANDORTE

Wir sind für Sie da.

In unseren Büros bekommen Sie Ihren Steuerberater auch zu Gesicht. Wir beraten Sie persönlich in Köln und in Zeitz, auf Wunsch auch per Video.

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