Testamentsvollstreckung durch Ihren Steuerberater

Ein Testament regelt, wer was bekommt. Wer es umsetzt, entscheidet, ob daraus Streit wird. Wir wickeln Ihren Nachlass geordnet ab und halten die Familie zusammen.

Erstberatung

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Typische Herausforderungen

Kennen Sie diese Probleme?

Ein Testament allein löst selten alle Fragen. Diese drei Punkte führen am häufigsten zu Konflikten.

Die Erben müssen sich einig werden

Mehrere Erben bilden eine Gemeinschaft und können nur gemeinsam entscheiden. Schon ein Widerspruch blockiert die gesamte Abwicklung.

Ein Betrieb wartet nicht

Gehört ein Unternehmen zum Nachlass, laufen Entscheidungen weiter. Ohne klare Zuständigkeit entsteht genau dort Schaden.

Erben sind überfordert

Konten, Versicherungen, Finanzamt, Grundbuch: Im Trauerfall trifft das auf Menschen, die gerade ganz andere Sorgen haben.

Typische Situationen

Wann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist

Sie ordnen die Testamentsvollstreckung selbst in Ihrem Testament an, zu Lebzeiten. Damit bestimmen Sie, dass nicht die Erben gemeinsam über den Nachlass verfügen, sondern eine von Ihnen benannte Person ihn abwickelt. Besonders sinnvoll ist das, wenn mehrere Erben beteiligt sind, wenn minderjährige Kinder erben, wenn ein Erbe im Ausland lebt oder wenn Sie befürchten, dass sich die Beteiligten nicht einigen. Auch bei einem Behindertentestament kommt man an ihr kaum vorbei.

Man unterscheidet zwei Formen. Bei der Abwicklungsvollstreckung geht es darum, den Nachlass zu ordnen, Schulden zu begleichen und ihn nach Ihren Vorgaben zu verteilen. Danach endet das Amt. Die Dauervollstreckung läuft dagegen über Jahre, etwa bis ein Kind volljährig ist oder ein Betrieb übergeben werden kann. Welche Form passt, hängt von Ihrer Familiensituation ab. Wir besprechen das mit Ihnen, bevor die Formulierung ins Testament wandert.

Mehrere Erben

Wir strukturieren Ihren Nachlass gerecht und eindeutig, um alle Ihre Kinder optimal und konfliktfrei abzusichern.

Betriebsnachfolge

Wir regeln die reibungslose und geordnete Übergabe, damit Ihr Lebenswerk gesichert ist und der Betrieb erfolgreich weiterläuft.

Besonderer Schutz

Wir errichten rechtssichere Gestaltungen, um die langfristige Versorgung minderjähriger oder betreuungsbedürftiger Angehöriger zu gewährleisten.

Streitvermeidung

Wir verfassen unmissverständliche Regelungen, um potenziellen Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie vorausschauend und wirksam vorzubeugen.

Internationaler Erbfall

Wir navigieren Sie sicher durch alle rechtlichen und steuerlichen Hürden bei grenzüberschreitenden Familienkonstellationen.

Als Steuerberater kennen wir das Vermögen vieler Mandanten schon zu Lebzeiten. Wir wissen, wo die Konten sind, wie der Betrieb läuft und welche steuerlichen Fristen im Erbfall greifen. Deshalb werden wir häufig als Testamentsvollstrecker benannt. Bei rechtlichen Fragen arbeiten wir mit Ihrem Notar oder Anwalt zusammen.

Unsere Lösung

So wickeln wir einen Nachlass ab

Wir verschaffen uns zuerst einen vollständigen Überblick, klären die Verbindlichkeiten und verteilen erst danach. Die Erben halten wir dabei laufend auf dem Stand.

0 Monate

Frist zur Anzeige

So schnell muss der Erwerb beim Finanzamt angezeigt werden. Als Vollstrecker übernehmen wir das für die Erben mit.

0 Std.

Rückmeldung werktags

Auf Anfragen antworten wir werktags in der Regel innerhalb von 24, spätestens 48 Stunden. Im Erbfall zählt jeder Tag.

0

Kanzlei gegründet

Wir begleiten Familien teils über Generationen hinweg. Diese Kenntnis hilft genau dann, wenn es ernst wird und schnell gehen muss.

Unsere Leistungen

Was wir konkret für Sie tun

Von der Anordnung im Testament bis zur letzten Übertragung: Wir übernehmen das Amt und alles, was praktisch, steuerlich und organisatorisch daran hängt.

Wir führen das Amt als Abwicklungs- oder Dauervollstreckung nach Ihren Vorgaben.

Wir erfassen Vermögen und Schulden vollständig und legen das Verzeichnis allen Erben vor.

Offene Rechnungen, Darlehen und laufende Verträge werden geordnet abgewickelt oder gekündigt.

Wir zeigen den Erwerb an, bewerten den Nachlass und geben die Erklärung fristgerecht ab.

Wir übertragen die Gegenstände nach Ihren Anordnungen und dokumentieren dabei jeden einzelnen Schritt.

Ob Umschreibung im Grundbuch oder Verkauf: Wir organisieren die Übertragung mit Notar und Behörden.

Wir halten den Betrieb handlungsfähig, bis die Nachfolge geklärt und der Übergang geregelt ist.

Sie erhalten regelmäßig Bericht über den Stand der Abwicklung, damit niemand im Unklaren bleibt.

Wir schauen uns Ihren Entwurf an und rechnen durch, was er steuerlich für Ihre Erben bedeutet.

Rechtliche Fragen klären wir gemeinsam mit Ihren übrigen Beratern, ohne Reibungsverluste.

Warum wir?

Der Unterschied liegt im Detail

Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache. Diese fünf Punkte machen bei uns den Unterschied.

KRITERIUM

ANDERE ANBIETER

BREITENBACH & ZIMMERMANN

Kenntnis

Steuern

Transparenz

Betrieb

Erreichbarkeit

So arbeiten wir

Digital, schnell und trotzdem persönlich

Im Erbfall ist der Kopf woanders. Deshalb halten wir Abläufe klar und melden uns von selbst, statt auf Nachfragen zu warten.

Vertraulich

Unterlagen sicher übermittelt
Nachlassunterlagen laufen verschlüsselt über DATEV statt per Mail. Zugriff hat nur, wer den Fall tatsächlich bearbeitet.

Transparent

Regelmäßiger Bericht
Alle Erben bekommen denselben Stand zur selben Zeit. Das nimmt Misstrauen von vornherein die Grundlage, bevor daraus Streit entsteht.

Persönlich

Feste Bezugsperson
Sie sprechen mit einem Menschen, der die Familie und das Vermögen kennt. Bei rechtlichen Fragen holen wir Notar oder Anwalt dazu.

So läuft die Zusammenarbeit ab

In 4 Schritten zu
Ihrer Kanzlei

So läuft eine Testamentsvollstreckung ab, Schritt für Schritt.

1

Amt annehmen

Wir nehmen das Amt an und beantragen das Testamentsvollstreckerzeugnis.

2

Nachlass erfassen

Wir erstellen das Verzeichnis über Vermögen und Schulden für alle Erben.

3

Verbindlichkeiten und Steuern

Schulden werden beglichen, die Erbschaftsteuererklärung geht raus.

4

Verteilen und abschließen

Wir übertragen nach Ihren Vorgaben und legen Rechenschaft ab.

Sie schreiben gerade Ihr Testament?
Sprechen Sie vorher mit uns. Wir rechnen durch, was Ihre Regelung steuerlich bedeutet.

Die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann

Eine große Kanzlei, die sich wie ein kleines Büro anfühlt

Breitenbach & Zimmermann gibt es seit 1979. Aus einem kleinen Kölner Büro ist ein Verbund mit Standorten in Köln und Zeitz geworden. Bei uns arbeiten sechs Steuerberaterinnen und Steuerberater, die allermeisten unserer Mitarbeiter haben wir selbst ausgebildet.

Wir betreuen vor allem kleine und mittelständische Betriebe und verstehen uns als Coach an Ihrer Seite. Sie bekommen die fachliche Breite einer großen Kanzlei und trotzdem die freundliche Atmosphäre eines Familienbetriebes. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland.

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gegründet

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Steuerberater

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Google Bewertungen

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Standorte

Kompetenz, auf die Sie sich verlassen können.

Wir sind eine moderne DATEV Kanzlei und Mitglied in den Steuerberaterkammern und im Steuerberaterverband. Mehrere unserer Berater bringen Erfahrung aus der Finanzverwaltung und aus großen Prüfungsgesellschaften mit.

Unser Anspruch

„Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben.“

Manfred Breitenbach

Gesellschafter | Geschäftsführer

Mandantenstimmen

4,6 von 5 Sternen
auf Google

Häufige Fragen

FAQ zur Testamentsvollstreckung

Was macht ein Testamentsvollstrecker genau?

Er setzt den letzten Willen um. Dazu nimmt er den Nachlass in Besitz, erstellt ein Verzeichnis über Vermögen und Schulden, begleicht Verbindlichkeiten, gibt die Erbschaftsteuererklärung ab und verteilt anschließend nach den Vorgaben des Testaments. Solange das Amt läuft, können die Erben nicht allein über den Nachlass verfügen. Am Ende legt er Rechenschaft ab.

Weil der größte Teil der Arbeit aus Zahlen besteht: Nachlass bewerten, Fristen wahren, Erbschaftsteuererklärung abgeben, einen Betrieb weiterführen. Wenn wir Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten betreut haben, entfällt die Einarbeitung vollständig. Rechtliche Fragen klären wir mit Notar oder Anwalt.

Sie selbst, in Ihrem Testament oder Erbvertrag. Nur dort kann bestimmt werden, dass es überhaupt eine Vollstreckung gibt und wer sie übernimmt. Die Erben können das später nicht mehr nachholen. Deshalb ist es sinnvoll, die Formulierung vorher mit uns und Ihrem Notar abzustimmen.

Die Vergütung trägt der Nachlass, nicht die Erben aus eigener Tasche. Sie bemisst sich in der Praxis nach anerkannten Vergütungsempfehlungen, meist als Prozentsatz des Nachlasswertes, der mit steigendem Wert sinkt. Zuschläge kommen hinzu, wenn ein Unternehmen fortgeführt wird oder die Abwicklung besonders aufwendig ist. Sie können die Vergütung auch selbst im Testament festlegen.

Eine Abwicklungsvollstreckung ist bei überschaubaren Nachlässen oft nach einigen Monaten erledigt, bei Immobilien oder Auslandsvermögen dauert es länger. Eine Dauervollstreckung läuft dagegen bewusst über Jahre, etwa bis ein Kind volljährig ist. Die Höchstdauer ist gesetzlich begrenzt.

Eine Vollmacht wirkt zu Lebzeiten und erlischt oder wird zumindest problematisch, sobald der Erbfall eintritt. Die Testamentsvollstreckung beginnt genau dort. Ein Nachlasspfleger wiederum wird vom Gericht bestellt, wenn die Erben unbekannt sind. Für die geordnete Umsetzung Ihres Willens ist die Testamentsvollstreckung das passende Instrument.

Dann bilden die Erben eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam entscheiden. Schon eine einzige blockierende Stimme kann die Abwicklung über Jahre aufhalten, im schlimmsten Fall endet es mit einer Teilungsversteigerung. Wer das vermeiden will, sollte die Vollstreckung im Testament anordnen.

STANDORTE

Wo Sie uns finden

In unseren Büros bekommen Sie Ihren Steuerberater auch zu Gesicht. Wir beraten Sie persönlich in Köln und in Zeitz, auf Wunsch auch per Video.

Kontakt

Sprechen wir über Ihren Nachlass

Schreiben Sie uns an mail@buzgmbh.de oder rufen Sie an unter +49 221 95 15 09 0.

oder direkt hier online