Steuer­beratung, für Rentner

Viele Rentnerinnen und Rentner fürchten eine Nachzahlung, die gar nicht kommt, oder zahlen mehr Steuern als nötig. Wir bringen Klarheit in Ihre Steuererklärung und holen heraus, was Ihnen zusteht.

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Typische Herausforderungen

Kennen Sie folgende Probleme?

Als Rentnerin oder Rentner tauchen steuerlich immer wieder dieselben Fragen auf. Wir kennen Sie und beantworten Sie Ihnen in Ruhe.

Muss ich überhaupt eine Erklärung abgeben?

Mit jeder Rentenerhöhung rutschen mehr Menschen in die Steuerpflicht, ohne es zu merken. Wir sagen Ihnen klar, ob Sie eine Erklärung abgeben müssen.

Angst vor der Nachzahlung

Ein Brief vom Finanzamt sorgt schnell für Unruhe. Oft ist die Sorge größer als die Steuer. Wir rechnen es für Sie durch, bevor etwas fällig wird.

Der Papierkram wird zu viel

Formulare, Bescheinigungen, Elster. Das kostet Nerven. Wir übernehmen das komplett, digital oder ganz klassisch auf Papier, so wie Sie mögen.

Typische Situationen

Wann sich Steuerberatung im Ruhestand besonders lohnt

Seit 2005 gilt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: Nicht Ihre ganze Rente wird besteuert, sondern nur ein fester Anteil, der sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns richtet. Wer 2026 zum ersten Mal Rente bezieht, versteuert 84 Prozent der Rente, 16 Prozent bleiben steuerfrei. Steuern zahlen Sie aber erst, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. 2026 sind das 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Ehepaare.

Gerade bei knappen Fachkräften ist Netto vom Brutto ein starkes Argument. Statt einer Gehaltserhöhung, von der die Hälfte an Steuer und Beiträgen verloren geht, gibt es steuerfreie Bausteine: den Sachbezug bis 50 Euro im Monat, das Deutschlandticket oder die betriebliche Altersvorsorge. Wir zeigen Ihnen, was zu Ihrem Betrieb passt und richtig dokumentiert ist.

Der Punkt, den viele übersehen: Ihr steuerfreier Rentenfreibetrag wird einmal in Euro festgelegt und steigt danach nie wieder. Jede künftige Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig. Deshalb rutschen viele Rentner nach einigen Jahren erstmals in die Steuerpflicht, obwohl Sie zu Rentenbeginn noch nichts zahlen mussten. Genau hier prüfen wir für Sie, ob und in welcher Höhe wirklich Steuer anfällt, und sorgen dafür, dass Sie nichts verschenken.

Rentenbesteuerung

Wir prüfen, ab wann Ihre Rentenerhöhungen zu einer Steuerpflicht führen, und schöpfen alle Freibeträge für Sie optimal aus.

 

Abgabeaufforderung

Wir wahren alle Fristen gegenüber der Behörde und übernehmen die fristgerechte Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärung.

Außergewöhnliche Belastungen

Wir machen hohe Krankheits-, Pflege- oder Pflegeheimkosten steuerlich geltend, um Ihre Steuerlast spürbar zu senken.

Partnerverlust

Wir unterstützen Sie in dieser schweren Zeit verlässlich bei allen steuerlichen Formalitäten und sichern die bestmögliche Übergangsregelung für Sie.

Sparen Sie sich das Kopfzerbrechen über das Steuerrecht. Wir nehmen Ihre steuerlichen Angelegenheiten in die Hand: Wir analysieren Ihre Situation ganz entspannt, übersetzen Beamtendeutsch in klare Worte und erledigen den Rest für Sie.

Unsere Lösung

So helfen wir Ihnen — konkret und messbar

Als Rentnerin oder Rentner zahlen Sie oft mehr Steuern als nötig, nicht weil Sie etwas falsch machen, sondern weil Ihnen niemand sagt, was Ihnen zusteht. Genau das ist unsere Aufgabe. Wir holen für Sie heraus, was drin ist, und behalten Ihre Situation Jahr für Jahr im Blick.

  • Schnell für Sie da: Sie erreichen bei uns immer dieselbe feste Bezugsperson, kein Callcenter. Auf Anfragen beantworten wir werktags in der Regel innerhalb von 24, spätestens 48 Stunden.
  • Nichts verschenken: Haushaltsnahe Dienstleistungen bringen bis zu 4.000 Euro, Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Dazu Krankheitskosten und Pflegekosten. Wir kennen jeden legalen Abzug
  • Rechtssicher & persönlich: Wir prüfen jeden Steuerbescheid und legen Einspruch ein, wenn das Finanzamt einen Fehler macht. Keine bösen Überraschungen, keine Fachsprache, die Sie ratlos zurücklässt.
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Rechtssicher & entspannt

Unsere leistungen

Was wir für Sie leisten

Vom Renteneintritt bis zu verschiedenen Einkommensquellen, von der jährlichen Erklärung bis zur dauerhaften Begleitung: Wir übernehmen Ihre Steuern für Sie. Gewissenhaft, fristgerecht und immer mit Blick auf Ihre persönliche Lebenssituation.

Wir erfassen Ihre Renteneinkünfte, Betriebsrente und weitere Einkünfte und geben Ihre Erklärung vollständig und fristgerecht ab.

Wir schöpfen aus, was möglich ist: außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Wir kontrollieren jeden Bescheid des Finanzamts und legen fristwahrend Einspruch ein, wenn etwas nicht stimmt.

Gerade bei Mieteinnahmen, Kapitalvermögen oder internationalen Renten ist Detailwissen gefragt. Wir behalten den Gesamtblick, deklarieren Ihre Einkünfte absolut rechtssicher und nutzen jeden gesetzlichen Spielraum zu Ihren Gunsten.

Wir rechnen nach, ob Sie über dem Grundfreibetrag liegen, und sagen Ihnen ehrlich, wenn gar keine Erklärung nötig ist.

Jede Vorsorgeform wird anders besteuert. Wir ordnen Ihre Verträge zu, damit keine Leistung doppelt in der Erklärung landet.

Als Ihre Bevollmächtigten haben wir deutlich mehr Zeit für die Abgabe. Ist eine Frist verstrichen, holen wir sie per Antrag zurück.

Kranken- und Pflegeversicherung, Kirchensteuer, Spendenquittungen: Wir sammeln ein, was viele Rentner ungenutzt liegen lassen.

Bei ausländischen Renten entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen, wer besteuern darf. Wir prüfen Ihren Fall und melden korrekt.

Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen. Wir planen die Übergabe rechtzeitig und übernehmen die Erbschaftsteuererklärung.

Warum wir?

Der Unterschied liegt im Detail

Lohn ist mehr als eine Zahl im Programm. Diese fünf Punkte machen bei uns den Unterschied.

KRITERIUM

ANDERE KANZLEIEN

BREITENBACH & ZIMMERMANN

Erreichbarkeit

Aktualität

Prüfungssicherheit

Entlastung

Proaktivität

So arbeiten wir

Modern. Flexibel.
 Auf Augenhöhe.

Digitalisierung erleichtert vieles, für Sie und für uns. Aber bei uns entscheiden Sie, wie wir zusammenarbeiten. Niemand wird zu etwas gedrängt.

Digital & Sicher

DATEV & Online­portal

Belege bequem hochladen oder mit dem Handy abfotografieren. Sicher, nachvollziehbar und ohne Papierchaos. Ihre Originale bleiben immer bei Ihnen zu Hause.

Oder ganz klassisch

Papier ist völlig in Ordnung
Sie bringen oder senden uns Ihre Unterlagen wie gewohnt. Den Rest digitalisieren wir für Sie. Sie müssen nichts umstellen, wenn Sie nicht möchten.

Persönlich vor Ort

In Köln, in Zeitz oder per Video
Sie bekommen Ihren Steuerberater bei uns auch zu Gesicht. Eine feste Bezugsperson kennt Ihre Zahlen und Ihre Geschichte.

So läft die Zusammenarbeit ab

In 4 Schritten zu
Ihrer neuen Kanzlei

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir schauen uns Ihren Betrieb an und klären, wo es hakt.

2

Wechsel und Analyse

Wir übernehmen die Übergabe vom alten Anbieter und prüfen Ihre Abrechnungen.

3

Digital einrichten

Wir richten DATEV Unternehmen online ein, Stunden und Belege laufen künftig digital.

4

Laufende Betreuung

Lohn, Meldungen und ein fester Ansprechpartner, Monat für Monat.

Bereit? Wir übernehmen den Wechsel —
Sie lehnen sich zurück.

die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann

Eine große Kanzlei, die sich wie ein kleines Büro anfühlt

Breitenbach & Zimmermann gibt es seit 1979. Aus einem kleinen Kölner Büro ist ein Verbund mit Standorten in Köln und Zeitz geworden. Bei uns arbeiten sechs Steuerberaterinnen und Steuerberater, die allermeisten unserer Mitarbeiter haben wir selbst ausgebildet.

Wir betreuen vor allem kleine und mittelständische Betriebe und verstehen uns als Coach an Ihrer Seite. Sie bekommen die fachliche Breite einer großen Kanzlei und trotzdem die freundliche Atmosphäre eines Familienbetriebes. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland.

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Jahre Erfahrung

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Mandanten bundesweit

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Standorte

Unser Anspruch

"Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben

Manfred Breitenbach

Gesellschafter | Geschäftsführer

Mandantenstimmen

4,6 von 5 Sternen
auf Google

Häufige Fragen

FAQ: Rund um das Thema
Rentner

Muss ich als Rentner überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, 2026 sind das 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Ehepaare. Durch Rentenerhöhungen rutschen aber immer mehr Rentner erstmals in die Pflicht. Wir prüfen für Sie, ob und was fällig ist.

Nicht die ganze Rente. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Wer 2026 zum ersten Mal Rente bezieht, versteuert 84 Prozent, 16 Prozent bleiben steuerfrei. Dieser Freibetrag wird als fester Euro Betrag festgeschrieben und ändert sich später nicht mehr.

Mehr, als viele denken. Krankheitskosten und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen, Versicherungen und Spenden als Sonderausgaben, dazu haushaltsnahe Dienstleistungen (20 Prozent, bis 4.000 Euro im Jahr) und Handwerkerleistungen (20 Prozent der Arbeitskosten, bis 1.200 Euro). Wichtig und ehrlich gesagt: Diese Anrechnung wirkt nur, wenn Sie überhaupt Steuern zahlen.

Nur den Teil, der Ihre Einkünfte betrifft, zum Beispiel die Ermittlung Ihrer Renteneinkünfte oder Ihrer Mieteinnahmen. Rein private Steuerberatung ist seit 2006 nicht mehr absetzbar. Wir weisen unsere Rechnung so aus, dass Sie den absetzbaren Teil auch wirklich nutzen können.

Das Erstgespräch ist kostenlos. Unsere Gebühren richten sich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung und hängen vom Aufwand ab. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen offen, was auf Sie zukommt. Danach gilt: Sie liefern Ihre Unterlagen, wir erledigen den Rest und besprechen mit Ihnen das Ergebnis.

Nein. Sie kündigen nur den alten Vertrag. Alles Weitere übernehmen wir, von der Kommunikation mit dem Altberater bis zum Datenübertrag. Für Sie läuft der Wechsel praktisch im Hintergrund.

Im Jahr des Todes und im Folgejahr gelten bei der Veranlagung oft noch besondere Regeln, danach ändert sich Ihr Steuersatz. Hinterbliebenenrenten werden steuerlich wie andere Renten behandelt. Wir begleiten Sie in dieser Situation mit Ruhe und Diskretion und schauen uns Ihren Fall persönlich an.

STANDORTE

Wir sind für Sie da.

In unseren Büros bekommen Sie Ihren Steuerberater auch zu Gesicht. Wir beraten Sie persönlich in Köln und in Zeitz, auf Wunsch auch per Video.

Kontakt

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