Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch
Typische Herausforderungen
Rund um Immobilien tauchen steuerlich immer wieder dieselben teuren Fragen auf. Wir kennen Sie aus der Praxis.
Wer innerhalb weniger Jahre mehr als drei Objekte verkauft, gilt schnell als gewerblicher Händler. Dann fällt zusätzlich Gewerbesteuer an.
Die Freibeträge bei Schenkungen lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen. Wer zu spät plant, verschenkt bares Geld ans Finanzamt.
Eine eigene GmbH für Ihre Immobilien kann Steuern sparen, aber nicht immer. Wer Sie ohne Rechnung gründet, zahlt am Ende oft drauf.
Typische Situationen
Unsere Lösung
Mehr Zeit zurückgewinnen
Mehr Steuererstattung herausholen
Rechtssicher & entspannt
Unsere leistungen
Von der einzelnen Wohnung bis zum Portfolio: Wir übernehmen die laufenden Zahlen und beraten Sie bei den großen Entscheidungen rund um Kauf, Verkauf und Übertragung.
Kauf und Finanzierung
Wir prüfen Grunderwerbsteuer, Kaufpreisaufteilung und Abschreibung, bevor Sie beim Notar unterschreiben.
Struktur und Gesellschaft
Privat oder GmbH, Holding oder Einzeleigentum. Wir rechnen die erweiterte Kürzung durch und finden die passende Form.
Verkauf und Umschichtung
Wir prüfen Spekulationsfrist, die Grenze von drei Objekten und die Reinvestitionsrücklage nach § 6b.
Erben und Schenken
Wir nutzen Freibeträge, prüfen die Bewertung und die Steuerbefreiung fürs Familienheim.
Laufende Erklärung und Anlage
Wir erfassen Mieten, Werbungskosten und Zinsen für jedes Objekt einzeln und geben Ihre Erklärung fristgerecht ab.
Abschreibung maximieren
Kaufpreisaufteilung, degressive Abschreibung beim Neubau und der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer. Wir holen heraus, was zulässig ist.
Sanieren ohne Steuerfalle
Anschaffungsnahe Herstellungskosten kippen in den ersten drei Jahren den Sofortabzug. Wir planen die Reihenfolge Ihrer Maßnahmen mit.
Die Drei-Objekt-Grenze im Blick
Wer zu schnell zu viel verkauft, wird gewerblich. Wir zählen mit und zeigen Wege, wie Sie im privaten Bereich bleiben.
Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Wir prüfen Bescheide nach der Reform und gestalten den Erwerb so, dass keine Grunderwerbsteuer unnötig anfällt.
Unterlagen für Ihre Bank
Vermögensaufstellung, Selbstauskunft und aktuelle Auswertungen. Wir liefern, was die Bank vor der nächsten Finanzierung sehen will.
Immobilien im Portfolio
Zehnjahresfrist, Drei-Objekt-Grenze und Abschreibung. Wir betrachten Ihre Immobilien zusammen mit dem übrigen Vermögen, nicht getrennt.
Warum wir?
So arbeiten wir
So läft die Zusammenarbeit ab
Bereit? Wir übernehmen den Wechsel —
Sie lehnen sich zurück.
die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann
Jahre Erfahrung
Mandanten bundesweit
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Unser Anspruch
"Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben
Manfred Breitenbach
Gesellschafter | Geschäftsführer