Steuer­beratung für Angestellte

Als Angestellter zahlen Sie oft mehr Steuern als nötig, weil Ihnen niemand sagt, was Ihnen zusteht. Wir holen heraus, was drin ist. Und sagen Ihnen ehrlich, wenn Sie uns nicht brauchen.

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Typische Herausforderungen

Kennen Sie folgende Sorgen?

Bei Angestellten tauchen steuerlich immer wieder dieselben vier Fragen auf. Wir kennen sie und beantworten sie Ihnen in Ruhe.

Ich schiebe es jedes Jahr vor mir her

Formulare, Belege, Elster. Das kostet Nerven, und irgendwann ist die Frist da. Wir übernehmen das komplett, Sie liefern nur die Unterlagen.

Mein Fall ist zu klein für eine Kanzlei

Viele Kanzleien nehmen Angestellte gar nicht mehr an. Wir schon. Bei uns ist niemand zu klein, um ernst genommen zu werden.

Ich weiß nicht, was ich absetzen darf

Zwischen Pendlerpauschale, Homeoffice und Fortbildung geht schnell etwas unter. Wir fragen gezielt ab, was zu Ihrem Jahr gehört.

Typische Situationen

Wann sich Steuerberatung für Angestellte besonders lohnt

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Pendlerpauschale: 38 Cent für jeden Kilometer der einfachen Entfernung, und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher gab es diesen Satz erst ab dem 21. Kilometer. Für Sie heißt das bares Geld. Bei 20 Kilometern Arbeitsweg sind das rund 350 Euro mehr Werbungskosten im Jahr, ohne dass Sie irgendetwas anders machen müssten. Nur von allein passiert das nicht. Sie müssen es erklären.

Das Finanzamt zieht Ihnen automatisch 1.230 Euro Werbungskosten ab, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Erst was darüber liegt, senkt Ihre Steuer wirklich. Genau hier verschenken die meisten Angestellten Geld: Arbeitsweg, Homeoffice mit 6 Euro pro Tag für bis zu 210 Tage, Fortbildung, Arbeitsmittel und Beiträge ergeben zusammen oft deutlich mehr als 1.230 Euro. Einzeln sieht jeder Posten klein aus. Zusammengerechnet nicht.

Manchmal ändert der Gesetzgeber etwas, das Sie richtig Geld kostet, wenn Sie nicht reagieren. Seit 2025 darf Ihr Arbeitgeber die Fünftelregelung bei einer Abfindung nicht mehr direkt auf der Lohnabrechnung anwenden. Die Lohnsteuer wird zunächst voll einbehalten. Den Vorteil bekommen Sie nur noch, wenn Sie ihn in Ihrer Steuererklärung beantragen. Wer das nicht weiß, lässt bei einer Abfindung schnell einen vierstelligen Betrag beim Finanzamt liegen.

Pendeln

Bei weiten Anfahrtswegen oder viel Arbeit im Homeoffice holen wir über die entsprechenden Pauschalen das Maximum aus deiner Steuererklärung heraus.

Abfindung

Damit die steuerlich vorteilhafte Fünftelregelung bei deiner Abfindung greift, stellen wir den passenden Antrag in deiner Steuererklärung.

Doppelhaushalt

Führst du aus beruflichen Gründen zwei Haushalte, setzen wir alle anfallenden Kosten für die doppelte Haushaltsführung steuerlich für dich ab.

Grenzpendler

Bei Tätigkeiten im Ausland oder grenzüberschreitendem Pendeln regeln wir die korrekte steuerliche Behandlung nach den jeweiligen Abkommen.

Mitarbeiter­beteiligung

Erhältst du Aktien, Optionen oder Unternehmensanteile von deinem Arbeitgeber, sorgen wir für eine optimale steuerliche Erfassung.

 

Fortbildung

Die Kosten für ein selbst bezahltes Zweitstudium oder berufliche Fortbildungen machen wir als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend.

Sie müssen das Steuerrecht nicht selbst verfolgen. Das ist unser Job. Wir schauen uns Ihr Jahr an, fragen gezielt nach, was sich geändert hat, und holen heraus, was drin ist. Verständlich erklärt, ohne Beamtendeutsch.

Unsere Lösung

So helfen wir Ihnen — konkret und messbar

Als Angestellter haben Sie meist keine komplizierte Buchhaltung, aber viele kleine Posten, die zusammen viel ausmachen. Unsere Aufgabe ist es, keinen davon zu übersehen und Ihre Situation Jahr für Jahr im Blick zu behalten.

  • Durchschnittliche Erstattung: Das Statistische Bundesamt weist für 2022 eine durchschnittliche Rückerstattung von 1.240 Euro aus. Rund 87 Prozent derer, die eine Erklärung abgaben, bekamen Geld zurück.
  • Die Schwelle, die zählt: So viel Werbungskosten zieht das Finanzamt automatisch ab. Erst darüber wird es für Sie interessant. Wir sorgen dafür, dass Sie diese Grenze überschreiten.
  • Schnell für Sie da: Sie erreichen bei uns immer dieselbe feste Bezugsperson, kein Callcenter. Auf Anfragen antworten wir werktags in der Regel innerhalb von 24, spätestens 48 Stunden.

Mehr Zeit zurückgewinnen

Mehr Steuererstattung herausholen

Rechtssicher & entspannt

Unsere leistungen

Was wir für Sie leisten

Wir übernehmen die laufende Buchhaltung, damit Sie sich umIhre Arbeit kümmern können.

Von der jährlichen Erklärung bis zur Begleitung bei Abfindung, Auslandseinsatz oder Nebeneinkünften: Wir übernehmen Ihre Steuern. Gewissenhaft, fristgerecht und immer mit Blick auf Ihre persönliche Situation.

Wir erfassen Ihren Lohn, Ihre Werbungskosten und Sonderausgaben und geben Ihre Erklärung vollständig und fristgerecht ab.

Arbeitsmittel, Fachliteratur, Berufskleidung, Bewerbungskosten, Kontoführung. Wir fragen ab, was die meisten schlicht vergessen.

6 Euro pro Tag für bis zu 210 Tage, oder die tatsächlichen Kosten, wenn Ihr Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer Arbeit ist. Wir rechnen beides durch.

Seit 2026 gelten 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Wir setzen Arbeitsweg, Dienstreisen und Verpflegungspauschalen korrekt an.

Seit 2025 gibt es den Steuervorteil nur noch über die Erklärung. Wir beantragen ihn und rechnen vorher aus, was er Ihnen bringt.

Zweitwohnung, Familienheimfahrten, Verpflegung in den ersten drei Monaten. Wir prüfen, was Sie ansetzen dürfen, und belegen es sauber.

Welches Land besteuern darf, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen. Wir klären Ihren Fall und melden korrekt.

Wann der geldwerte Vorteil versteuert wird und was beim Verkauf gilt, ist selten offensichtlich. Wir ordnen es ein.

Vermietung, Kapitalerträge, ein kleines Gewerbe oder die Photovoltaik auf dem Dach. Sobald etwas dazukommt, wird es unübersichtlich.

Meister, Techniker oder Zweitstudium: Hohe Kosten wirken sich oft erst über mehrere Jahre aus. Wir planen das mit Ihnen.

Wir kontrollieren jeden Bescheid und legen innerhalb der Frist Einspruch ein, wenn das Finanzamt etwas übersehen hat.

Über einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung trägt das Finanzamt Ihre Freibeträge direkt ein. Dann warten Sie nicht bis zur Erstattung im nächsten Jahr.

Fristen

Was wir brauchen und wie viel Zeit Sie haben

Eine Fragen kommt bei Angestellten immer wieder: Ist es schon zu spät?

Ohne Berater

Die Erklärung für 2025 war bis zum 31. Juli 2026 fällig. Wer sie noch nachreichen muss, sollte das zügig tun.

Mit uns als Bevollmächtigten

Für 2025 haben Sie bis zum 1. März 2027 Zeit. Das ist einer der praktischen Vorteile einer Kanzlei, über die kaum jemand spricht.

Freiwillig rückwirkend

Wer nicht abgeben muss, kann es vier Jahre rückwirkend nachholen. 2026 sind das noch die Jahre 2022 bis 2025. Wir prüfen gern, ob sich das für Sie lohnt.

Nach dem Bescheid

Für den Einspruch haben Sie einen Monat Zeit. Wir prüfen jeden Bescheid rechtzeitig und legen bei Fehlern Einspruch ein.

Warum wir?

Der Unterschied liegt im Detail

Nicht jeder Angestellte braucht eine Kanzlei. Damit Sie selbst entscheiden können, sagen wir Ihnen zuerst, was die Alternativen taugen. Und danach, was wir anders machen als andere Kanzleien.

KRITERIUM

ANDERE KANZLEIEN

BREITENBACH & ZIMMERMANN

Erreichbarkeit

Aktualität

Prüfungssicherheit

Entlastung

Proaktivität

Kanzleiwechsel

So arbeiten wir

Modern. Flexibel.
 Auf Augenhöhe.

Digitalisierung erleichtert vieles, für Sie und für uns. Aber bei uns entscheiden Sie, wie wir zusammenarbeiten. Niemand wird zu etwas gedrängt.

Digital & Sicher

DATEV Meine Steuern
Belege bequem hochladen oder mit dem Handy abfotografieren. Sicher, nachvollziehbar und ohne Papierchaos. Ihre Originale bleiben bei Ihnen zu Hause.

Branchennah

Papier ist völlig in Ordnung
Sie bringen oder senden uns Ihre Unterlagen wie gewohnt. Den Rest digitalisieren wir für Sie. Sie müssen nichts umstellen.

Persönlich

In Köln, in Zeitz oder per Video
Sie bekommen Ihren Steuerberater bei uns auch zu Gesicht. Eine feste Bezugsperson kennt Ihre Zahlen und Ihre Geschichte.

So läft die Zusammenarbeit ab

In 4 Schritten zu
Ihrer neuen Kanzlei

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir schauen uns Ihren Betrieb an und klären, wo es hakt.

2

Wechsel und Analyse

Wir übernehmen die Übergabe vom alten Anbieter und prüfen Ihre Abrechnungen.

3

Digital einrichten

Wir richten DATEV Unternehmen online ein, Stunden und Belege laufen künftig digital.

4

Laufende Betreuung

Lohn, Meldungen und ein fester Ansprechpartner, Monat für Monat.

Bereit? Wir übernehmen den Wechsel —
Sie lehnen sich zurück.

die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann

Eine große Kanzlei, die sich wie ein kleines Büro anfühlt

Breitenbach & Zimmermann gibt es seit 1979. Aus einem kleinen Kölner Büro ist ein Verbund mit Standorten in Köln und Zeitz geworden. Bei uns arbeiten sechs Steuerberaterinnen und Steuerberater, die allermeisten unserer Mitarbeiter haben wir selbst ausgebildet.

Wir betreuen vor allem kleine und mittelständische Betriebe und verstehen uns als Coach an Ihrer Seite. Sie bekommen die fachliche Breite einer großen Kanzlei und trotzdem die freundliche Atmosphäre eines Familienbetriebes. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland.

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Jahre Erfahrung

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Mandanten bundesweit

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Standorte

Unser Anspruch

"Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben

Manfred Breitenbach

Gesellschafter | Geschäftsführer

Mandantenstimmen

4,6 von 5 Sternen
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Peter Dressler
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Ich wurde viele Jahre von Herrn Jansen in allen Steuerbelangen exzellent beraten. Gerade in Zeiten von KI ist die Beratung der entscheidende Unterschied - das kann auch die beste KI nicht bieten.
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Gabriela Emms
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Leider ist nicht alles so verlaufen wie wir es uns gewünscht haben, Herr Fröhlich war uns gegenüber nicht besonders freundlich. Jedoch möchte ich mich besonders bei Herrn Stang bedanken!
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Thorsten
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Also, mir fehlen die Worte. Wie ist denn der Breitenbach beschreiben kann für mich der beste Steuerberater in Köln😊
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Ahmet B.
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Sehr freundliche kompetente Mitarbeiter kann ich nur weiterempfehlen !!!
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CharmingVoice Klaus Neumann
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Sehr gute Kanzlei, freundlicher Umgangston, schnelle Erledigung von Anliegen. Einfach so wie man sich eine Steuerberatungskanzlei wünscht.
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CHIMI GRILLT KÖLN profile picture
CHIMI GRILLT KÖLN
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Breitenbach & Zimmermann ist ein sehr empfehlenswertes Steuerberatungsunternehmen. Absolut professionell, viel Erfahrung und in allen Belangen stets für seinen Mandanten erreichbar.

Häufige Fragen

FAQ: Rund um das Thema
Angestellte

Lohnt sich ein Steuerberater für Angestellte überhaupt?

Das hängt von Ihrem Fall ab, und wir sagen es Ihnen ehrlich. Haben Sie nur Arbeitslohn und wenige Werbungskosten, reicht meist eine Software. Sobald eine Abfindung, ein Auslandseinsatz, eine doppelte Haushaltsführung, hohe Fortbildungskosten oder Nebeneinkünfte dazukommen, holt ein Steuerberater in der Regel deutlich mehr heraus, als er kostet. Im kostenlosen Erstgespräch schätzen wir das für Sie ein, bevor Sie sich entscheiden.

Unsere Gebühren richten sich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung. Maßgeblich sind der Gegenstandswert, vereinfacht die Höhe Ihrer Einkünfte, und der Aufwand. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens legen wir den Satz fest: ein einfacher Angestelltenfall am unteren Ende, Abfindung oder Auslandsbezug entsprechend höher. Vor der Beauftragung bekommen Sie eine Einschätzung, das Erstgespräch ist kostenlos.

Den beruflichen Teil ja, als Werbungskosten. Das ist der Teil, der auf die Ermittlung Ihrer Einkünfte entfällt, zum Beispiel Ihre Werbungskosten oder Mieteinnahmen. Rein private Steuerberatung, etwa zu Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen, ist seit 2006 nicht mehr absetzbar. Wir weisen unsere Rechnung so aus, dass Sie den absetzbaren Teil sofort erkennen.

Beides hat seine Berechtigung. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf ausschließlich Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Pensionäre beraten und ist bei einfachen Fällen günstiger. Seit dem 1. September 2026 sind die früheren Betragsgrenzen bei Vermietung und Kapitalerträgen entfallen, der Spielraum ist also größer geworden. Eine Grenze bleibt aber: Sobald Sie Einkünfte aus einem Gewerbe oder einer selbstständigen Tätigkeit haben, darf ein Verein Sie nicht mehr beraten. Dann brauchen Sie einen Steuerberater.

Nicht immer, aber öfter als viele denken. Pflicht wird es zum Beispiel bei Steuerklasse VI, bei der Kombination III und V, bei Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter-, Eltern- oder Krankengeld über 410 Euro, bei einem eingetragenen Freibetrag oder bei Nebeneinkünften über 410 Euro. Auch nach einer Abfindung sollten Sie abgeben, weil Sie sich den Steuervorteil nur über die Erklärung holen. Wir prüfen das für Sie und sagen Ihnen klar, ob Sie müssen oder dürfen.

Deutlich mehr. Ohne Berater war die Erklärung für 2025 am 31. Juli 2026 fällig. Beauftragen Sie uns, verlängert sich die Frist für 2025 bis zum 1. März 2027. Das ist einer der praktischen Vorteile, über die selten jemand spricht: Sie geraten nicht unter Zeitdruck und riskieren keinen Verspätungszuschlag.

Wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, ja. Freiwillig können Sie vier Jahre rückwirkend abgeben, 2026 sind das noch die Jahre 2022 bis 2025. Gerade wer noch nie abgegeben hat, holt sich damit oft mehrere tausend Euro zurück. Wir prüfen kostenlos, ob sich das in Ihrem Fall lohnt.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten 38 Cent je Kilometer der einfachen Entfernung, und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Davon profitieren erstmals auch Pendler mit kurzem Arbeitsweg. Bei 20 Kilometern Arbeitsweg sind das rund 350 Euro mehr Werbungskosten im Jahr. Geltend machen müssen Sie das allerdings selbst, über Ihre Steuererklärung.

Abgeben. Seit 2025 darf Ihr Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr auf der Lohnabrechnung anwenden, die Lohnsteuer wird zunächst voll einbehalten. Den Steuervorteil bekommen Sie nur, wenn Sie die ermäßigte Besteuerung in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Wer das nicht weiß, lässt schnell einen vierstelligen Betrag liegen. Wir rechnen vorher aus, was der Antrag Ihnen bringt.

Mehr, als die meisten ansetzen. Zu den Werbungskosten gehören der Arbeitsweg, Homeoffice mit 6 Euro pro Tag für bis zu 210 Tage, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Berufskleidung, Bewerbungskosten, Fortbildung, ein beruflich veranlasster Umzug und die doppelte Haushaltsführung. Dazu kommen Sonderausgaben wie Versicherungen und Spenden sowie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Spürbar wird es, sobald Sie über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen.

Zum Start reichen Ihre Lohnsteuerbescheinigung, Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Bescheinigungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Alles Weitere hängt von Ihrem Jahr ab: Nachweise zu Fahrten, Fortbildung, Arbeitsmitteln und Spenden, gegebenenfalls zur Zweitwohnung oder zur Abfindung. Sie bekommen von uns eine Liste, damit Sie nichts suchen, was wir gar nicht brauchen.

Nein. Sie kündigen nur den alten Vertrag. Alles Weitere übernehmen wir, von der Kommunikation mit dem Altberater bis zum Datenübertrag. Für Sie läuft der Wechsel praktisch im Hintergrund.

STANDORTE

Wir sind für Sie da.

In unseren Büros bekommen Sie Ihren Steuerberater auch zu Gesicht. Wir beraten Sie persönlich in Köln und in Zeitz, auf Wunsch auch per Video.

Kontakt

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Kontaktieren Sie uns einfach unter mail@buzgmbh.de oder +49 221 95 15 09 0!

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