Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch
Typische Herausforderungen
Bei Angestellten tauchen steuerlich immer wieder dieselben vier Fragen auf. Wir kennen sie und beantworten sie Ihnen in Ruhe.
Formulare, Belege, Elster. Das kostet Nerven, und irgendwann ist die Frist da. Wir übernehmen das komplett, Sie liefern nur die Unterlagen.
Viele Kanzleien nehmen Angestellte gar nicht mehr an. Wir schon. Bei uns ist niemand zu klein, um ernst genommen zu werden.
Zwischen Pendlerpauschale, Homeoffice und Fortbildung geht schnell etwas unter. Wir fragen gezielt ab, was zu Ihrem Jahr gehört.
Typische Situationen
Unsere Lösung
Mehr Zeit zurückgewinnen
Mehr Steuererstattung herausholen
Rechtssicher & entspannt
Unsere leistungen
Wir übernehmen die laufende Buchhaltung, damit Sie sich umIhre Arbeit kümmern können.
Von der jährlichen Erklärung bis zur Begleitung bei Abfindung, Auslandseinsatz oder Nebeneinkünften: Wir übernehmen Ihre Steuern. Gewissenhaft, fristgerecht und immer mit Blick auf Ihre persönliche Situation.
Einkommensteuererklärung für Angestellte
Wir erfassen Ihren Lohn, Ihre Werbungskosten und Sonderausgaben und geben Ihre Erklärung vollständig und fristgerecht ab.
Werbungskosten voll ausschöpfen
Arbeitsmittel, Fachliteratur, Berufskleidung, Bewerbungskosten, Kontoführung. Wir fragen ab, was die meisten schlicht vergessen.
Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer
6 Euro pro Tag für bis zu 210 Tage, oder die tatsächlichen Kosten, wenn Ihr Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer Arbeit ist. Wir rechnen beides durch.
Pendlerpauschale und Reisekosten
Seit 2026 gelten 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Wir setzen Arbeitsweg, Dienstreisen und Verpflegungspauschalen korrekt an.
Abfindung und Fünftelregelung
Seit 2025 gibt es den Steuervorteil nur noch über die Erklärung. Wir beantragen ihn und rechnen vorher aus, was er Ihnen bringt.
Doppelte Haushaltsführung
Zweitwohnung, Familienheimfahrten, Verpflegung in den ersten drei Monaten. Wir prüfen, was Sie ansetzen dürfen, und belegen es sauber.
Grenzgänger und Arbeit im Ausland
Welches Land besteuern darf, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen. Wir klären Ihren Fall und melden korrekt.
Aktien, Optionen und Mitarbeiterbeteiligung
Wann der geldwerte Vorteil versteuert wird und was beim Verkauf gilt, ist selten offensichtlich. Wir ordnen es ein.
Nebeneinkünfte richtig deklarieren
Vermietung, Kapitalerträge, ein kleines Gewerbe oder die Photovoltaik auf dem Dach. Sobald etwas dazukommt, wird es unübersichtlich.
Fortbildung, Studium und Umschulung
Meister, Techniker oder Zweitstudium: Hohe Kosten wirken sich oft erst über mehrere Jahre aus. Wir planen das mit Ihnen.
Steuerbescheid prüfen und Einspruch
Wir kontrollieren jeden Bescheid und legen innerhalb der Frist Einspruch ein, wenn das Finanzamt etwas übersehen hat.
Mehr Netto schon im Monat
Über einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung trägt das Finanzamt Ihre Freibeträge direkt ein. Dann warten Sie nicht bis zur Erstattung im nächsten Jahr.
Fristen
Eine Fragen kommt bei Angestellten immer wieder: Ist es schon zu spät?
Die Erklärung für 2025 war bis zum 31. Juli 2026 fällig. Wer sie noch nachreichen muss, sollte das zügig tun.
Für 2025 haben Sie bis zum 1. März 2027 Zeit. Das ist einer der praktischen Vorteile einer Kanzlei, über die kaum jemand spricht.
Wer nicht abgeben muss, kann es vier Jahre rückwirkend nachholen. 2026 sind das noch die Jahre 2022 bis 2025. Wir prüfen gern, ob sich das für Sie lohnt.
Für den Einspruch haben Sie einen Monat Zeit. Wir prüfen jeden Bescheid rechtzeitig und legen bei Fehlern Einspruch ein.
Warum wir?
So arbeiten wir
So läft die Zusammenarbeit ab
Bereit? Wir übernehmen den Wechsel —
Sie lehnen sich zurück.
die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann
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Unser Anspruch
"Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben
Manfred Breitenbach
Gesellschafter | Geschäftsführer