Steuer­beratung, für Gastronomie

Kasse, Umsatzsteuer, Lohn & der laufende Betrieb. In der Gastronomie bleibt für Bürokratie kaum Zeit. Wir kennen die Branche und halten Ihnen zuverlässig den Rücken frei.

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Typische Herausforderungen

Kennen Sie folgende Probleme?

Rund um die Lohnabrechnung tauchen für Arbeitgeber immer wieder dieselben Baustellen auf. Wir kennen sie.

Angst vor der Kassennachschau

Betriebsprüfungen in der Gastronomie kommen unangekündigt. Eine unsauber geführte Kasse führt dabei blitzschnell zu teuren und vermeidbaren Hinzuschätzungen.

Typische Stolpersteine bei der Umsatzsteuer

Seit 2026 gelten 7 Prozent auf Speisen und 19 Prozent auf Getränke. Bei Menüs, Buffets und Gutscheinen wird die korrekte Aufteilung im Alltag schnell zur steuerlichen Herausforderung

Keine Zeit für den Papierkram

Die Verwaltung von Aushilfen, das Belegwesen und die Finanzbuchhaltung sind zeitintensiv. Wir nehmen Ihnen die gesamte Bürokratie ab und sorgen für reibungslose Abläufe im Hintergrund.

Typische Situationen

Wann sich ein spezialisierter Steuerberater lohnt

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie ein daürhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen, während Getränke weiter mit 19 Prozent besteuert werden. Für Ihren Betrieb heißt das: Kasse, Speisekarte und Buchhaltung müssen sauber getrennt sein. Gerade bei Menüs, Buffets und Gutscheinen entstehen sonst Fehler, die bei einer Prüfung teuer werden.

Beim Thema Kasse schaut das Finanzamt in der Gastronomie besonders genau hin. Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, seit 2025 müssen Sie dem Finanzamt gemeldet werden, und für jeden Umsatz gilt die Belegausgabe Pflicht. Fehlt etwas, kann der Prüfer die Buchhaltung verwerfen und Ihren Umsatz schätzen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Kasse und Ihre Buchhaltung genau das aushalten.

Saisonkräfte

Wir gewährleisten die reibungslose und rechtssichere Lohnabrechnung für all Ihre temporären Aushilfen und Saisonarbeitskräfte.

Kassennachschau

Wir bereiten Ihre Kassen- und Unternehmenszahlen lückenlos vor und stehen Ihnen während der gesamten Prüfung kompetent zur Seite.

Zukunftsplanung

Wir beraten Sie strategisch und steuerlich sicher, ganz gleich, ob Sie ein neues Unternehmen aufbauen oder Ihren Betrieb übergeben.

Digitale Zusammenarbeit

Wir bieten Ihnen moderne, papierlose Prozesse und sind für Ihre Fragen jederzeit schnell und unkompliziert erreichbar.

Wir kennen die Realität dieser Betriebe. Hier wird angepackt, und Bürokratie darf nicht die Zeit stehlen. Genau deshalb nehmen wir Ihnen die Zahlen ab und melden uns, bevor es brennt.

Unsere Lösung

So helfen wir Ihnen — konkret und messbar

Sie kümmern sich um Ihre Gäste. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Zahlen stimmen und einer Prüfung standhalten. Vom digitalen Beleg bis zum Jahresabschluss, mit einem festen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt.

Beim Thema Kasse schaut das Finanzamt in der Gastronomie besonders genau hin. Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, seit 2025 müssen Sie dem Finanzamt gemeldet werden, und für jeden Umsatz gilt die Belegausgabe Pflicht. Fehlt etwas, kann der Prüfer die Buchhaltung verwerfen und Ihren Umsatz schätzen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Kasse und Ihre Buchhaltung genau das aushalten.

  • Umsatzsteuer richtig: Wir richten Kasse und Buchhaltung so ein, dass Speisen mit 7 und Getränke mit 19 Prozent sauber getrennt laufen, auch bei Menüs und Gutscheinen.
  • Berater vom Finanzamt: Zwei unserer Berater waren früher in der Finanzverwaltung. Sie kennen die Prüfungsraster und bereiten Sie gezielt auf Kassennachschau und Betriebsprüfung vor.
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Rechtssicher & entspannt

Unsere leistungen

Was wir für Sie leisten

Ob kleines Bistro oder Restaurant mit Team: Wir übernehmen die laufenden Zahlen, den Lohn und den Jahresabschluss, damit Sie sich auf Ihre Gäste konzentrieren können.

Belege einfach per App scannen statt Ordner schleppen. Über DATEV Unternehmen online, mit einer festen Buchhaltungsfachkraft, die Ihren Betrieb kennt."

Minijobber, Aushilfen, Saisonkräfte und Zuschläge, alles korrekt und pünktlich abgerechnet.

Wir prüfen Ihre Kassenführung und Dokumentation, damit Sie einer Nachschau standhält.

Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung, Umsatzsteuer und Auswertungen, alles fristgerecht.

Im Haus, außer Haus, Lieferdienst und Catering werden unterschiedlich besteuert. Wir ordnen Ihre Umsätze richtig zu.

Gründung und Übernahme. Rechtsform, Konzession, Erfassungsbogen und Liquiditätsplan. Wir sitzen mit am Tisch, bevor Sie den Pachtvertrag unterschreiben.

Wir verteilen Ihre Investitionen auf die richtige Nutzungsdauer und nutzen Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag.

Was steuerfrei bleibt und was auf die Abrechnung muss. Wir regeln beides sauber, damit die Prüfung nicht daran hängen bleibt.

Zwei unserer Berater kommen aus der Finanzverwaltung und kennen das Prüfungsraster. Wir bereiten Sie vor und sind beim Termin dabei.

Wir bewerten Ihren Betrieb, planen die Übergabe an die nächste Generation und rechnen die Steuer auf den Gewinn vorher durch.

Warum wir?

Der Unterschied liegt im Detail

Lohn ist mehr als eine Zahl im Programm. Diese fünf Punkte machen bei uns den Unterschied.

KRITERIUM

ANDERE KANZLEIEN

BREITENBACH & ZIMMERMANN

Erreichbarkeit

Aktualität

Prüfungssicherheit

Entlastung

Proaktivität

So arbeiten wir

Digital, schnell und trotzdem persönlich

In der Gastronomie zählt Tempo. Deshalb läuft bei uns möglichst viel digital, ohne dass Sie auf einen festen Ansprechpartner verzichten müssen.

Digital & Sicher

DATEV Unternehmen online
Belege abfotografieren statt Ordner schleppen. Sicher, nachvollziehbar, und Ihre Originalbelege bleiben immer bei Ihnen im Betrieb.

Prüfungssicher

GoBD und Kasse im Blick
Wir achten darauf, dass Ihre Kassenführung und Dokumentation den Vorgaben entsprechen, damit eine Nachschau kein Problem ist.

Persönlich

Feste Bezugsperson
Ein Mensch, der Ihren Betrieb und Ihre Zahlen kennt, kein wechselndes Callcenter. Bei komplexen Fragen schaut das Team gemeinsam drauf.

So läft die Zusammenarbeit ab

In 4 Schritten zu
Ihrer neuen Kanzlei

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir schauen uns Ihren Betrieb an und klären, wo es hakt.

2

Wechsel und Analyse

Wir übernehmen die Übergabe vom alten Anbieter und prüfen Ihre Abrechnungen.

3

Digital einrichten

Wir richten DATEV Unternehmen online ein, Stunden und Belege laufen künftig digital.

4

Laufende Betreuung

Lohn, Meldungen und ein fester Ansprechpartner, Monat für Monat.

Bereit? Wir übernehmen den Wechsel —
Sie lehnen sich zurück.

die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann

Eine große Kanzlei, die sich wie ein kleines Büro anfühlt

Breitenbach & Zimmermann gibt es seit 1979. Aus einem kleinen Kölner Büro ist ein Verbund mit Standorten in Köln und Zeitz geworden. Bei uns arbeiten sechs Steuerberaterinnen und Steuerberater, die allermeisten unserer Mitarbeiter haben wir selbst ausgebildet.

Wir betreuen vor allem kleine und mittelständische Betriebe und verstehen uns als Coach an Ihrer Seite. Sie bekommen die fachliche Breite einer großen Kanzlei und trotzdem die freundliche Atmosphäre eines Familienbetriebes. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland.

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Jahre Erfahrung

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Mandanten bundesweit

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Standorte

Unser Anspruch

"Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben

Manfred Breitenbach

Gesellschafter | Geschäftsführer

Mandantenstimmen

4,6 von 5 Sternen
auf Google

Häufige Fragen

FAQ: Rund um das Thema
Gastronomie

Welche Umsatzsteuer gilt 2026 in der Gastronomie?

Seit dem 1. Januar 2026 gelten daürhaft 7 Prozent auf Speisen und weiterhin 19 Prozent auf Getränke. Bei Menüs, Buffets und Gutscheinen muss der Betrag sauber aufgeteilt werden. Wir richten Ihre Kasse und Buchhaltung so ein, dass die Trennung automatisch stimmt.

Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, seit 2025 müssen Sie dem Finanzamt gemeldet werden, und für jeden Umsatz gilt die Belegausgabe Pflicht. Wir prüfen Ihre Kassenführung und Dokumentation, damit Sie einer Nachschau standhält.

Der Prüfer darf während der Geschäftszeiten unangekündigt kommen. Fehlt eine saubere Dokumentation, kann er die Buchhaltung verwerfen und den Umsatz schätzen. Zwei unserer Berater waren selbst in der Finanzverwaltung und bereiten Sie gezielt darauf vor.

Geschäftliche Bewirtungen sind zu 70 Prozent als Betriebsausgabe abziehbar, die Vorsteuer sogar zu 100 Prozent. Voraussetzung ist ein vollständiger Bewirtungsbeleg. Als Gastronom sollten Sie zudem Ihren Gästen korrekte Bewirtungsbelege ausstellen können. Wir zeigen Ihnen, worauf es dabei ankommt.

Für Minijobs gilt 2026 eine Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro. Zusätzlich müssen Sie die Arbeitszeiten dokumentieren, der Zoll prüft das. Wir übernehmen Ihre Lohnbuchhaltung und behalten die Grenzen für Sie im Blick.

Das Erstgespräch ist kostenlos. Unsere Gebühren richten sich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung und hängen vom Aufwand ab. Danach gilt: Erstgespräch, Wechsel und Kassencheck, digitaler Belegfluss und laufende Betreuung.

Nein. Sie kündigen nur den alten Vertrag. Die Kommunikation mit dem alten Berater und den Datenübertrag übernehmen wir. Für Sie läuft der Wechsel praktisch im Hintergrund.

STANDORTE

Wir sind für Sie da.

In unseren Büros bekommen Sie Ihren Steuerberater auch zu Gesicht. Wir beraten Sie persönlich in Köln und in Zeitz, auf Wunsch auch per Video.

Kontakt

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Kontaktieren Sie uns einfach unter mail@buzgmbh.de oder +49 221 95 15 09 0!

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