Steuer­beratung, für Hotellerie

Übernachtung, Frühstück, Restaurant und dazwischen das Saisongeschäft. In der Hotellerie steckt die Umsatzsteuer voller Details. Wir kennen Ihre Branche und teilen richtig auf.

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Typische Herausforderungen

Kennen Sie folgende Probleme?

In der Hotellerie tauchen steuerlich immer wieder dieselben Baustellen auf. Wir kennen Sie aus der Praxis und wissen, wie man Sie löst.

Die Umsatzsteuer-Falle beim Frühstück

Die Übernachtung wird mit 7 Prozent besteuert, Frühstück und Nebenleistungen anders. Wer im Paketpreis falsch aufteilt, zahlt bei einer Prüfung schnell nach.

Provisionen von Booking und Expedia

Buchungsportale aus dem Ausland stellen ihre Provision ohne deutsche Umsatzsteuer. Dann schulden Sie die Steuer selbst. Viele wissen das nicht.

Saison, Personal und Liquidität

Volle und leere Monate, wechselnde Aushilfen, dazu Investitionen ins Haus. Das will geplant sein. Wir behalten Ihre Zahlen im Blick.

Typische Situationen

Wann sich ein spezialisierter Berater lohnt

Bei der Umsatzsteuer ist die Hotellerie ein Sonderfall. Die reine Übernachtung wird mit 7 Prozent besteuert. Frühstück, Parkplatz, WLAN und Wellness unterliegen dagegen dem Aufteilungsgebot und grundsätzlich 19 Prozent, auch im Zimmerpreis. Seit 2026 gilt für den Speisen Anteil des Frühstücks der ermäßigte Satz von 7 Prozent, für Getränke bleibt es bei 19 Prozent. Wer falsch aufteilt, zahlt bei einer Prüfung nach. Wir sorgen für die korrekte Aufteilung.

Ein zweiter Punkt sind die Buchungsportale. Buchen Ihre Gäste über Booking oder Expedia, stellen diese Portale ihre Provision ohne deutsche Umsatzsteuer, weil Sie im Ausland sitzen. Über das Reverse Charge Verfahren schulden dann Sie die Umsatzsteuer und weisen Sie in der Voranmeldung aus. Kommt ein Restaurant dazu, prüft das Finanzamt zusätzlich Ihre Kasse. Wir behalten beides im Griff.

Übernachtung

Wir trennen Ihre Leistungen bei Kost und Logis umsatzsteuerlich exakt auf, damit Sie keinen Cent zu viel an das Finanzamt abführen.

Buchungsportale

Wir verbuchen die einbehaltenen Provisionen von Vermittlungsplattformen rechtssicher und holen Ihnen durch den korrekten Vorsteuerabzug bares Geld zurück.

Saisonpersonal

Wir gewährleisten eine reibungslose, flexible und sozialversicherungsrechtlich einwandfreie Lohnabrechnung für Ihr wechselndes Personal in Spitzenzeiten.

Bauprojekte

Wir begleiten Ihre Renovierungen oder Neubauten steuerlich und sorgen für eine optimale Ausnutzung aller anfallenden Abschreibungsmöglichkeiten.

Wir kennen die Realität dieser Betriebe. In der Hotellerie wird angepackt, und Bürokratie darf nicht die Zeit stehlen. Genau deshalb nehmen wir Ihnen die Zahlen ab und melden uns, bevor es brennt.

Unsere Lösung

So helfen wir Ihnen — konkret und messbar

Sie kümmern sich um Ihre Gäste. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Umsatzsteuer stimmt, Ihre Kasse hält und Ihre Zahlen einer Prüfung standhalten. Mit einem festen Ansprechpartner, der Ihr Haus kennt.

  • Umsatzsteuer richtig aufgeteilt: Übernachtung, Frühstück und Nebenleistungen sauber getrennt, damit bei einer Prüfung nichts nachkommt.
  • Schnell für Sie da: Feste Bezugsperson, kein Callcenter. Auf Anfragen antworten wir werktags in der Regel innerhalb von 24, spätestens 48 Stunden.
  • Berater vom Finanzamt: Zwei unserer Berater waren früher in der Finanzverwaltung. Sie kennen die Prüfungsraster und bereiten Sie gezielt auf Kassennachschau und Betriebsprüfung vor.
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Rechtssicher & entspannt

Unsere leistungen

Was wir für Sie leisten

Ob Landhotel, Pension oder Haus mit Restaurant: Wir übernehmen die laufenden Zahlen, den Lohn und den Jahresabschluss, damit Sie sich auf Ihre Gäste konzentrieren können.

Wir teilen Übernachtung, Frühstück und Nebenleistungen korrekt auf und behandeln die Provisionen der Buchungsportale richtig.

Feste Kräfte, Saisonkräfte, Minijobber und Zuschläge, alles korrekt und pünktlich abgerechnet.

Wir prüfen die Kassenführung in Restaurant und Bar, damit Sie einer Nachschau standhält.

Bilanz, Umsatzsteuer und die richtige Abschreibung für Ihr Gebäude und Ihre Investitionen.

Belege per App statt Ordner schleppen, über DATEV Unternehmen online, mit einer festen Buchhaltungsfachkraft, die Ihr Haus kennt.

Ob Neubau, Übernahme oder Sanierung: Wir klären Rechtsform, Förderung und Vorsteuerabzug, bevor Sie die erste größere Summe binden.

Verpflegung und Unterkunft für Ihr Personal sind Sachbezüge mit eigenen Werten. Wir rechnen sie korrekt ab und dokumentieren sie.

Bettensteuer, Kulturförderabgabe, Kurbeitrag: Jede Stadt regelt es anders. Wir melden die Abgabe und trennen sie sauber vom Umsatz.

Zwei unserer Berater kommen aus der Finanzverwaltung und kennen das Prüfungsraster. Wir bereiten Sie vor und sind beim Termin dabei.

Wir bewerten Ihr Haus, planen die Übergabe an die nächste Generation und rechnen die Steuer auf den Veräußerungsgewinn vorher durch.

Warum wir?

Der Unterschied liegt im Detail

Lohn ist mehr als eine Zahl im Programm. Diese fünf Punkte machen bei uns den Unterschied.

KRITERIUM

ANDERE KANZLEIEN

BREITENBACH & ZIMMERMANN

Erreichbarkeit

Aktualität

Prüfungssicherheit

Entlastung

Proaktivität

So arbeiten wir

Modern. Flexibel.
 Auf Augenhöhe.

Im Hotelalltag zählt Tempo. Deshalb läuft bei uns möglichst viel digital, ohne dass Sie auf einen festen Ansprechpartner verzichten müssen.

Digital & Sicher

DATEV & Online­portal

Belege abfotografieren statt Ordner schleppen. Sicher, nachvollziehbar, und Ihre Originalbelege bleiben immer bei Ihnen im Haus.

Prüfungssicher

Umsatzsteuer und Kasse im Blick
Wir achten auf die richtige Aufteilung und eine saubere Kassenführung, damit eine Prüfung kein Problem ist.

Persönlich

Feste Bezugsperson 
Ein Mensch, der Ihr Haus und Ihre Zahlen kennt, kein wechselndes Callcenter. Bei komplexen Fragen schaut das Team gemeinsam drauf.

So läft die Zusammenarbeit ab

In 4 Schritten zu
Ihrer neuen Kanzlei

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir schauen uns Ihren Betrieb an und klären, wo es hakt.

2

Wechsel und Analyse

Wir übernehmen die Übergabe vom alten Anbieter und prüfen Ihre Abrechnungen.

3

Digital einrichten

Wir richten DATEV Unternehmen online ein, Stunden und Belege laufen künftig digital.

4

Laufende Betreuung

Lohn, Meldungen und ein fester Ansprechpartner, Monat für Monat.

Bereit? Wir übernehmen den Wechsel —
Sie lehnen sich zurück.

die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann

Eine große Kanzlei, die sich wie ein kleines Büro anfühlt

Breitenbach & Zimmermann gibt es seit 1979. Aus einem kleinen Kölner Büro ist ein Verbund mit Standorten in Köln und Zeitz geworden. Bei uns arbeiten sechs Steuerberaterinnen und Steuerberater, die allermeisten unserer Mitarbeiter haben wir selbst ausgebildet.

Wir betreuen vor allem kleine und mittelständische Betriebe und verstehen uns als Coach an Ihrer Seite. Sie bekommen die fachliche Breite einer großen Kanzlei und trotzdem die freundliche Atmosphäre eines Familienbetriebes. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland.

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Jahre Erfahrung

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Mandanten bundesweit

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Standorte

Unser Anspruch

"Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben

Manfred Breitenbach

Gesellschafter | Geschäftsführer

Mandantenstimmen

4,6 von 5 Sternen
auf Google

Häufige Fragen

FAQ: Rund um das Thema
Hotellerie

Wie oft werde ich als Arbeitgeber geprüft?

Die Rentenversicherung prüft Ihre Lohnabrechnungen in der Regel alle vier Jahre, dazu kommt die Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt. Fehlt eine saubere Dokumentation, drohen Nachforderungen. Wir bereiten Sie darauf vor und begleiten Sie.

Über steuerfreie Bausteine. Der Sachbezug bis 50 Euro im Monat, das Deutschlandticket oder ein Zuschuss zur Altersvorsorge kommen fast ungeschmälert an, anders als eine Gehaltserhöhung. Wichtig ist, dass Sie zusätzlich zum Lohn gewährt und sauber dokumentiert werden.

Ja. Als Arbeitgeber haften Sie für die korrekte Abführung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge. Genau deshalb übernehmen wir die Abrechnung und die Meldungen und halten Sie auf dem aktuellen Stand.

 Ja. Bei einer Entgeltumwandlung müssen Sie seit einigen Jahren mindestens 15 Prozent zuschießen. Wir richten die Altersvorsorge für Ihr Team ein und rechnen Sie korrekt ab.

Für Einsätze innerhalb der EU brauchen Ihre Mitarbeiter eine A1 Bescheinigung, die die Sozialversicherung in Deutschland nachweist. Wir beantragen Sie und behalten die Fristen im Blick.

Was kostet die Lohnbuchhaltung und wie läuft sie ab? Das Erstgespräch ist kostenlos. Unsere Gebühren richten sich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung und hängen vom Aufwand und der Zahl der Abrechnungen ab. Danach gilt: Gespräch, Wechsel, digitale Einrichtung und laufende Betreuung.

Nein. Sie holen nur Ihre Daten, die Übergabe und den Datenübertrag regeln wir, ohne dass ein Abrechnungslauf ausfällt. Ihre Personaldaten sind dabei nach den Regeln des Datenschutzes geschützt.

STANDORTE

Wir sind für Sie da.

In unseren Büros bekommen Sie Ihren Steuerberater auch zu Gesicht. Wir beraten Sie persönlich in Köln und in Zeitz, auf Wunsch auch per Video.

Kontakt

Vereinbaren Sie jetzt ihre persönliche Beratung

Kontaktieren Sie uns einfach unter mail@buzgmbh.de oder +49 221 95 15 09 0!

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