Steuer­beratung, für Handwerker

Baulohn, Bauabzugsteuer, wechselnde Baustellen und dazwischen der Papierkram. Im Handwerk bleibt fürs Büro wenig Zeit. Wir kennen Ihr Gewerk und halten Ihnen den Rücken frei.

Erstberatung

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Typische Herausforderungen

Kennen Sie folgende Probleme?

Im Handwerk tauchen steuerlich immer wieder dieselben Baustellen auf. Wir kennen Sie aus der Praxis.

Reverse Charge und Bauabzugsteuer

Bei Aufträgen von Bauträgern und Generalunternehmern gelten Sonderregeln. Ein Fehler bei Rechnung oder Freistellungsbescheinigung wird bei einer Prüfung teuer.

Kein Feierabend wegen Papierkram

Angebote, Rechnungen, Baulohn, Belege. Das Büro läuft nach der Baustelle und frisst Ihre Abende. Wir nehmen es Ihnen ab.

Werkzeug und Fuhrpark absetzen

Maschinen, Werkzeug, Transporter. Vieles lässt sich sofort oder über die Jahre absetzen. Oft bleibt dabei Geld liegen.

Typische Situationen

Wann sich ein spezialisierter Berater lohnt

Sobald Sie für einen Bauträger, Generalunternehmer oder ein anderes Bauunternehmen arbeiten, dreht sich die Umsatzsteuer um. Sie stellen dann netto ohne Umsatzsteuer, und Ihr Auftraggeber führt Sie ab. Kommt keine gültige Freistellungsbescheinigung dazu, muss er zusätzlich 15 Prozent Ihrer Rechnung als Bauabzugsteuer einbehalten. Beides ist Pflicht und kostet ohne saubere Handhabung Liquidität. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechnungen und Bescheinigungen stimmen.

Ein zweiter Punkt betrifft Ihre Privatkunden. Für Handwerkerleistungen im Haushalt können diese 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, bis zu 1.200 Euro im Jahr, sofern die Rechnung die Arbeitskosten ausweist und unbar bezahlt wird. Wer das auf der Rechnung sauber trennt, macht Kunden das Leben leichter. Genau solche Punkte richten wir mit Ihnen ein, und die Belege laufen künftig digital von der Baustelle in die Buchhaltung.

Subunternehmer

Wir sichern Ihre Beauftragungen steuerlich ab und kümmern uns um die korrekte Handhabung von Freistellungsbescheinigungen und der Bauabzugsteuer.

Betriebsprüfung

Wir bereiten alle relevanten Rechnungen und Bescheinigungen lückenlos vor und begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prüfungsprozess.

Anlagevermögen

Wir verbuchen Ihre kostenintensiven Anschaffungen korrekt und schöpfen alle Abschreibungsspielräume für Baumaschinen und Firmenfahrzeuge optimal aus.

Baulohn

Wir übernehmen die komplexe branchenspezifische Lohnabrechnung für Ihr Personal inklusive aller erforderlichen Meldungen an die SOKA-BAU.

Wir kennen die Realität dieser Betriebe. Im Handwerk wird angepackt, und Bürokratie darf nicht die Zeit stehlen. Genau deshalb nehmen wir Ihnen die Zahlen ab und melden uns, bevor es brennt.

Unsere Lösung

So helfen wir Ihnen — konkret und messbar

Sie sind auf der Baustelle. Wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlen stimmen, der Lohn pünktlich ist und eine Prüfung kein Problem wird. Mit einem festen Ansprechpartner, der Ihr Gewerk kennt.

  • Bauabzugsteuer vermeiden: Mit der richtigen Freistellungsbescheinigung behalten Sie den vollen Rechnungsbetrag, statt 15 Prozent einzubüßen.
  • Schnell für Sie da: Feste Bezugsperson, kein Callcenter. Auf Anfragen antworten wir werktags in der Regel innerhalb von 24, spätestens 48 Stunden.
  • Berater vom Finanzamt: Zwei unserer Berater waren früher in der Finanzverwaltung. Sie kennen die Prüfungsraster und bereiten Sie gezielt auf eine Betriebsprüfung vor.
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Rechtssicher & entspannt

Unsere leistungen

Was wir für Sie leisten

Ob Einzelmeister oder Betrieb mit Team: Wir übernehmen die laufenden Zahlen, den Lohn und den Jahresabschluss, damit Sie sich auf Ihr Handwerk konzentrieren können.

Belege einfach per App von der Baustelle, über DATEV Unternehmen online, mit fester Buchhaltungsfachkraft.

Löhne, Zuschläge und die Meldungen an die Sozialkasse der Bauwirtschaft, korrekt und pünktlich.

Reverse Charge, Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigungen, sauber gehandhabt und dokumentiert.

Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung und die richtige Abschreibung für Werkzeug, Maschinen und Fuhrpark.

Rechtsform, Handwerkskammer, Erfassungsbogen und Investitionsplanung. Wir sind dabei, bevor Sie den ersten Auftrag schreiben.

Wir bewerten den Betrieb, nutzen die Verschonung für Betriebsvermögen und planen die Übergabe rechtzeitig, nicht erst im letzten Jahr.

Wo bar kassiert wird, schaut das Finanzamt genau hin. Wir bringen Ihre Kassenführung auf GoBD-Stand, bevor die Nachschau kommt.

Zwei unserer Berater kommen aus der Finanzverwaltung. Wir bereiten die Prüfung vor, führen die Gespräche und legen Einspruch ein.

Firmenwagen, Ladepunkt, Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regelung. Wir rechnen durch, welche Variante Ihren Betrieb wirklich entlastet.

Monatliche Auswertungen zeigen, welcher Auftrag trägt und welcher nicht. Wir gehen sie mit Ihnen durch, nicht nur einmal im Jahr.

Warum wir?

Der Unterschied liegt im Detail

Lohn ist mehr als eine Zahl im Programm. Diese fünf Punkte machen bei uns den Unterschied.

KRITERIUM

ANDERE KANZLEIEN

BREITENBACH & ZIMMERMANN

Erreichbarkeit

Aktualität

Prüfungssicherheit

Entlastung

Proaktivität

So arbeiten wir

Modern. Flexibel.
 Auf Augenhöhe.

Auf dem Bau zählt Tempo. Deshalb läuft bei uns möglichst viel digital, ohne dass Sie auf einen festen Ansprechpartner verzichten müssen.

Digital & Sicher

DATEV & Online­portal

Rechnungen und Belege einfach abfotografieren, über DATEV Unternehmen online. Die Originale bleiben bei Ihnen.

Prüfungssicher

Rechnungen und Bescheinigungen im Blick
Wir achten auf Reverse Charge, Bauabzug und gültige Freistellungsbescheinigungen, damit eine Prüfung kein Problem ist.

Persönlich

Feste Bezugsperson 
Ein Mensch, der Ihren Betrieb und Ihr Gewerk kennt, kein wechselndes Callcenter. Bei kniffligen Fragen schaut das Team gemeinsam drauf.

So läft die Zusammenarbeit ab

In 4 Schritten zu
Ihrer neuen Kanzlei

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir schauen uns Ihren Betrieb an und klären, wo es hakt.

2

Wechsel und Analyse

Wir übernehmen die Übergabe vom alten Anbieter und prüfen Ihre Abrechnungen.

3

Digital einrichten

Wir richten DATEV Unternehmen online ein, Stunden und Belege laufen künftig digital.

4

Laufende Betreuung

Lohn, Meldungen und ein fester Ansprechpartner, Monat für Monat.

Bereit? Wir übernehmen den Wechsel —
Sie lehnen sich zurück.

die Kanzlei Breitenbach & Zimmermann

Eine große Kanzlei, die sich wie ein kleines Büro anfühlt

Breitenbach & Zimmermann gibt es seit 1979. Aus einem kleinen Kölner Büro ist ein Verbund mit Standorten in Köln und Zeitz geworden. Bei uns arbeiten sechs Steuerberaterinnen und Steuerberater, die allermeisten unserer Mitarbeiter haben wir selbst ausgebildet.

Wir betreuen vor allem kleine und mittelständische Betriebe und verstehen uns als Coach an Ihrer Seite. Sie bekommen die fachliche Breite einer großen Kanzlei und trotzdem die freundliche Atmosphäre eines Familienbetriebes. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland.

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Jahre Erfahrung

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Mandanten bundesweit

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Standorte

Unser Anspruch

"Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben

Manfred Breitenbach

Gesellschafter | Geschäftsführer

Mandantenstimmen

4,6 von 5 Sternen
auf Google

Häufige Fragen

FAQ: Rund um das Thema
Handwerk

Was gilt bei Bauleistungen an andere Unternehmen?

Arbeiten Sie für einen Bauträger, Generalunternehmer oder ein Bauunternehmen, das selbst Bauleistungen erbringt, stellen Sie netto ohne Umsatzsteuer. Ihr Auftraggeber schuldet dann die Umsatzsteuer, und auf der Rechnung steht der entsprechende Hinweis. Das ist Pflicht. Wir richten Ihre Rechnungen korrekt ein.

Ohne gültige Freistellungsbescheinigung muss Ihr Auftraggeber 15 Prozent Ihrer Rechnung einbehalten und ans Finanzamt abführen. Mit der Bescheinigung erhalten Sie den vollen Betrag. Wir beantragen Sie für Sie und halten Sie rechtzeitig aktuell.

Für Handwerkerleistungen im Haushalt können Privatkunden 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen, bis zu 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung ist eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und eine unbare Zahlung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechnungen das sauber trennen.

Werkzeug und Geräte bis 800 Euro netto können Sie sofort im Jahr der Anschaffung absetzen, teurere Anschaffungen über die Nutzungsdauer. Für Fahrzeuge im Betrieb gelten eigene Regeln. Wir holen für Sie heraus, was möglich ist.

Empfangen muss Ihr Betrieb elektronische Rechnungen bereits seit 2025. Die Pflicht, selbst welche zu stellen, kommt gestaffelt ab 2027 und 2028. Ein einfaches PDF genügt dafür nicht. Wir richten das rechtzeitig mit Ihnen ein.

Das Erstgespräch ist kostenlos. Unsere Gebühren richten sich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung und hängen vom Aufwand ab. Danach gilt: Erstgespräch, Wechsel und Analyse, digitaler Belegfluss und laufende Betreuung.

Nein. Sie kündigen nur den alten Vertrag. Die Kommunikation mit dem alten Berater und den Datenübertrag übernehmen wir. Für Sie läuft der Wechsel praktisch im Hintergrund.

STANDORTE

Wir sind für Sie da.

In unseren Büros bekommen Sie Ihren Steuerberater auch zu Gesicht. Wir beraten Sie persönlich in Köln und in Zeitz, auf Wunsch auch per Video.

Kontakt

Vereinbaren Sie jetzt ihre persönliche Beratung

Kontaktieren Sie uns einfach unter mail@buzgmbh.de oder +49 221 95 15 09 0!

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