Kostenloses Erstgespräch. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Ein Testament allein löst selten alle Fragen. Diese drei Punkte führen am häufigsten zu Konflikten.
Mehrere Erben bilden eine Gemeinschaft und können nur gemeinsam entscheiden. Schon ein Widerspruch blockiert die gesamte Abwicklung.
Gehört ein Unternehmen zum Nachlass, laufen Entscheidungen weiter. Ohne klare Zuständigkeit entsteht genau dort Schaden.
Konten, Versicherungen, Finanzamt, Grundbuch: Im Trauerfall trifft das auf Menschen, die gerade ganz andere Sorgen haben.
So schnell muss der Erwerb beim Finanzamt angezeigt werden. Als Vollstrecker übernehmen wir das für die Erben mit.
Auf Anfragen antworten wir werktags in der Regel innerhalb von 24, spätestens 48 Stunden. Im Erbfall zählt jeder Tag.
Wir begleiten Familien teils über Generationen hinweg. Diese Kenntnis hilft genau dann, wenn es ernst wird und schnell gehen muss.
Von der Anordnung im Testament bis zur letzten Übertragung: Wir übernehmen das Amt und alles, was praktisch, steuerlich und organisatorisch daran hängt.
Testamentsvollstreckung übernehmen
Wir führen das Amt als Abwicklungs- oder Dauervollstreckung nach Ihren Vorgaben.
Nachlassverzeichnis erstellen
Wir erfassen Vermögen und Schulden vollständig und legen das Verzeichnis allen Erben vor.
Verbindlichkeiten regeln
Offene Rechnungen, Darlehen und laufende Verträge werden geordnet abgewickelt oder gekündigt.
Erbschaftsteuererklärung abgeben
Wir zeigen den Erwerb an, bewerten den Nachlass und geben die Erklärung fristgerecht ab.
Nachlass verteilen
Wir übertragen die Gegenstände nach Ihren Anordnungen und dokumentieren dabei jeden einzelnen Schritt.
Immobilien abwickeln
Ob Umschreibung im Grundbuch oder Verkauf: Wir organisieren die Übertragung mit Notar und Behörden.
Unternehmen fortführen
Wir halten den Betrieb handlungsfähig, bis die Nachfolge geklärt und der Übergang geregelt ist.
Erben informieren
Sie erhalten regelmäßig Bericht über den Stand der Abwicklung, damit niemand im Unklaren bleibt.
Testament vorher prüfen
Wir schauen uns Ihren Entwurf an und rechnen durch, was er steuerlich für Ihre Erben bedeutet.
Mit Notar und Anwalt abstimmen
Rechtliche Fragen klären wir gemeinsam mit Ihren übrigen Beratern, ohne Reibungsverluste.
1
Wir nehmen das Amt an und beantragen das Testamentsvollstreckerzeugnis.
2
Wir erstellen das Verzeichnis über Vermögen und Schulden für alle Erben.
3
Schulden werden beglichen, die Erbschaftsteuererklärung geht raus.
4
Wir übertragen nach Ihren Vorgaben und legen Rechenschaft ab.
Sie schreiben gerade Ihr Testament?
Sprechen Sie vorher mit uns. Wir rechnen durch, was Ihre Regelung steuerlich bedeutet.
„Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlen verstehen, nicht nur abgeben.“
Manfred Breitenbach
Gesellschafter | Geschäftsführer